Kleine und Große Anwartschaft

„Kleine” und „Große” Anwartschaft

Der Zugang in die private Krankenversicherung (oder Beihilfe) ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nur über eine Prüfung des Gesundheitszustandes möglich.

Mit einer Anwartschaft können Sie sich schon vor Beitritt in die private Krankenversicherung den Gesundheitszustand von heute sichern. Und später z.B. bei Pension/Rente ohne Gesundheitsfragen in die Beihilfe eintreten .Somit gibt es keine bösen Überraschungen bei Vorerkrankungen oder evtl. Ablehnungen durch eine Gesellschaft.

Wissen Sie bereits heute, dass Sie erst in vielen Jahren, z. B. bei Pensionierung einen aktiven privaten Krankenversicherungsschutz benötigen, so sollten Sie bereits heute eine große Anwartschaft abschließen.

Die große Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen neben der nicht erneut benötigten Gesundheitsprüfung auch das Ansammeln von Altersrückstellungen. Kurz gesagt: Die Beiträge der späteren Krankenversicherung fallen wesentlich günstiger aus, als bei der kleinen Anwartschaft- denn hier werden keine Rückstellungen gebildet.

Übersicht:

kleine Anwartschaft:

  • bei Aktivierung (Eintritt Pension) keine erneute Gesundheitsprüfung, jedoch ist bei Aktivierung das aktuelle Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgebend.
  • keine erneute Gesundheitsprüfung, niedriger Beitrag während der Anwartschaft
  • höherer Beitrag bei Aktivierung durch das aktuelle Eintrittsalter

große Anwartschaft:

  • bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung, Ansammlung von Altersrückstellungen die den Beitrag im Alter mindern.
  • keine erneute Gesundheitsprüfung und Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung
  • höherer Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, da Altersrückstellungen gebildet werden

Die Anwartschaftsversicherung kann und sollte für alle Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife beantragt werden.

Sinnvolle Ergänzung zur Anwartschaft:

  • Aktive Tarife mit Leistungsanspruch um die Leistungen z.B. der Heilfürsorge aufzubessern bzw. zu ergänzen.
  • Kurtagegeld, Zahnzusatztarif, Chefarztbehandlung und 2 Bettzimmer, Krankenhaustagegeld,...

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