Freie Heilfürsorge für Beamte in Sachsen

Wir beraten Sie zur „kleinen“  /  „großen“ Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung für
Beamte

Die Krankenversicherung für Heilfürsorgeberechtigte von Polizei, Soldaten und Feuerwehr unterscheidet sich von der regulären Krankenversicherung für die breite Bevölkerung. Heilfürsorge ist ein besonderes System der Gesundheitsversorgung für bestimmte Berufsgruppen, die im öffentlichen Dienst tätig sind.

Heilfürsorgeberechtigte erhalten ihre Gesundheitsversorgung in der Regel nicht über die gesetzlichen Krankenkassen. Stattdessen werden sie durch die Heilfürsorge abgesichert, die von den Bundesländern oder dem Bund bereitgestellt wird, abhängig von der Zuständigkeit. Die genauen Regelungen und Leistungen können je nach Bundesland aber variieren.

Im Allgemeinen sind Heilfürsorgeberechtigte und ihre Familienangehörigen während der Dienstzeit über die Heilfürsorge abgesichert.

Die Heilfürsorge bietet eine gesundheitliche Versorgung und umfasst in der Regel Leistungen wie medizinische Versorgung, Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen, Vorsorgeleistungen und Rehabilitation.

  • Die Kosten für Pflegepflichtversicherung muss der Beamte aber in aller Regel während der Dienstzeit selber tragen und muss das Bestehen einer privaten Pflegeversicherung bei Dienstantritt/Verbeamtung nachweisen!!!
  • Wird der Beamte in den Ruhestand ( z.B. bei Pension oder aber Dienstunfähigkeit) versetzt entfällt in aller Regel die freie Heilfürsorge.
  • Auch bei Ende der Ausbildung/Ende der aktiven Dienstzeit/Ende der aktiven Verpflichtung bei Soldaten oder Statuswechsel kann die freie Heilfürsorge entfallen.
  • Der Beamte wird dann bei Wegfall der freien Heilfürsorge in der Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes oder dem Bund versichert. Die Beihilfe deckt dann einen prozentualen Anteil der Gesundheitskosten ab. Dieser Anteil kann in der Regel zwischen 50% und 80% der Gesamtkosten liegen.
  • Die verbleibenden Kosten (20%-50%) müssen dann von den Versicherten/Beamten selbst getragen werden. Um diese Kosten abzudecken schließen Polizeibeamte, Soldaten und Feuerwehrleute dann eine private Krankenversicherung ab.

Der Zugang in die private Krankenversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nur über eine Prüfung des Gesundheitszustandes möglich.

Darum Empfehlen wir bei Dienstantritt/Verbeamtung eine Anwartschaftsversicherung der DBV!!!


Mit einer kleinen oder großen Anwartschaft können Sie sich schon vor Beitritt in die private Krankenversicherung den Gesundheitszustand von heute sichern. Und später z.B. bei Pension/Rente/Dienstunfähigkeit ohne Gesundheitsfragen in die Beihilfe/Private Krankenversicherung eintreten. Somit gibt es keine bösen Überraschungen bei Vorerkrankungen oder evtl. Ablehnungen durch eine Gesellschaft.

Die DBV Versicherung Rocco Hebert in Freiberg berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und Unterschieden beikleiner“ und „großer“ Anwartschaftsversicherung der DBV.

-> Wir bieten Ihnen auch eine zusätzliche Ergänzung zur Anwartschaft:
-z.B. Heilfürsorgeergänzungstarife, um die Leistungen der Heilfürsorge aufzubessern bzw. zu ergänzen, denn die Heilfürsorge übernimmt nicht alle Kosten zu 100%.
Wir empfehlen Ihnen als Ergänzung z.B. ein Kurtagegeld, Zahnzusatztarif, Chefarztbehandlung und 2 Bettzimmer, Krankenhaustagegeld, …

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg sind Spezialist für den öffentlichen Dienst und Beamte. Wir beraten Sie zur Anwartschaftsversicherung, Ergänzungstarife zur Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung für Polizei, Soldaten und Feuerwehr.

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Service von DBV

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Die DBV Rocco Hebert in Freiberg freut sich auf Ihren Anruf.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rocco Hebert
Am Rotvorwerk 9
09599 Freiberg
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