Diensthaftpflichtversicherung für Beamte
 

Die Diensthaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst zugeschnitten. Sie bietet Schutz im Fall von berufsbezogenen Haftungsansprüchen, die im Rahmen der Dienstausübung entstehen können.
Hier sind einige Gründe, warum diese Diensthaftpflichtversicherung wichtig ist:

  • Schutz vor beruflichen Haftungsansprüchen: Als Beamter können Sie während Ihrer Dienstausübung versehentlich Schäden an Dritten verursachen (z.B. Schäden oder Verlust an persönlicher Ausrüstung, Schäden an Eigentum des Dienstherrn wie z.B. Dienstfahrzeug oder Schuleigentum). Die Diensthaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche, Vermögensschäden und Rechtskosten ab, die aus solchen Vorfällen/Schäden resultieren.
  • Erfüllung dienstlicher Anforderungen: In vielen Fällen ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben oder wird von Ihrem Dienstherrn verlangt. Sie erfüllen also nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern gewährleisten auch, dass Sie Ihre beruflichen Pflichten ohne finanzielle Risiken erfüllen können.
  • Sicherheit für den Dienstweg/Außendienst: Während Ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind Sie in verschiedenen Situationen tätig, die von der alltäglichen Arbeit im Büro bis zu Außendiensttätigkeiten reichen. Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Schutz in all diesen Bereichen.

Unterschiede zur privaten Haftpflichtversicherung


Obwohl sowohl die Diensthaftpflicht als auch die private Haftpflicht Schutz vor Haftungsansprüchen bieten, gibt es wesentliche Unterschiede:

  • Berufsbezogene Deckung: Die Diensthaftpflicht konzentriert sich auf Haftungsansprüche, die sich aus beruflichen Tätigkeiten ergeben, während die private Haftpflicht in der Regel nur für private Aktivitäten Schutz bietet.
  • Deckung für dienstliche Verantwortlichkeiten: Die Diensthaftpflicht deckt auch dienstliche Verantwortlichkeiten, einschließlich Pflichtverletzungen im Rahmen des Dienstes, während die private Haftpflicht dies in der Regel ausschließt.
  • Gesetzliche Verpflichtung: In vielen Fällen sind Beamte gesetzlich dazu verpflichtet, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, um ihre beruflichen Pflichten zu erfüllen, während die private Haftpflicht in der Regel freiwillig ist.
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Insgesamt ist die Diensthaftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz für Beamte und öffentliche Bedienstete, um sich vor den finanziellen Risiken bei berufsbedingten Haftungsansprüchen zu schützen.

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die richtige Diensthaftpflichtversicherung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht.

Service von DBV

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Die DBV Rocco Hebert in Freiberg freut sich auf Ihren Anruf.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rocco Hebert
Am Rotvorwerk 9
09599 Freiberg
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