Sie wissen es selbst: An Beamte bei der Landespolizei, Bundespolizei, Zoll, Straf- und Justizvollzugsdienst oder Berufsfeuerwehr werden hohe Anforderungen an die körperliche Fitness gestellt. Und als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch.
Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen. Aus diesen Gründen ist die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit besonders wichtig. Bei der DBV können Sie die besonderen Anforderungen, die z. B. an Sie als Polizeibeamter, Feuerwehrmann oder Justizvollzugsbeamter gestellt werden, mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsabsicherung absichern.