Das Beamtenrecht unterscheidet klar nach Dienstzeit und Beamtenstatus. Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, das sich an den ruhegehaltfähigen Dienstjahren bemisst. Wer dienstunfähig wird, bevor ausreichend Dienstzeit erreicht ist, spürt diese Regelung deutlich.
Beamte auf Probe stehen vor einer besonderen Gefahr. Nach einer Dienstunfähigkeit droht oft nicht der Ruhestand, sondern die Entlassung. Lediglich bei einem Dienstunfall greift ein gesonderter Schutz. Für alle anderen gilt: Die private Absicherung ist die einzige verlässliche Einkommenssicherung.
Beamte auf Widerruf, also Referendare, sind besonders schutzlos. Eine Entlassung ohne jede Versorgung ist bei Dienstunfähigkeit die Regel. Genau deshalb empfehlen wir einen frühen Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin-Kreuzberg.