Diensthaftpflichtversicherung
Polizisten treffen während ihres Dienstes regelmäßig Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf Personen, Sachen oder Vermögenswerte haben können. Entsteht bei der Ausübung dienstlicher Aufgaben ein Schaden, können unter bestimmten Voraussetzungen persönliche Haftungsansprüche entstehen.
Eine Diensthaftpflichtversicherung zählt deshalb zu den wichtigen Versicherungen für Polizisten. Sie kann bei versicherten Schadenersatzforderungen finanzielle Sicherheit schaffen und übernimmt innerhalb des vereinbarten Versicherungsumfangs die Prüfung geltend gemachter Ansprüche. Zum Leistungsumfang können beispielsweise gehören:
- Prüfung, ob eine persönliche Haftung besteht
- Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche
- Abwehr unbegründeter Forderungen
- Absicherung bestimmter Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin-Kreuzberg ergänzt damit den Schutz, der bereits über den Dienstherrn besteht, um die persönliche Haftung des Beamten.