Krankenversicherung für Ihr Neugeborenes bei der DBV
Sie sind vor kurzem Eltern geworden oder die Geburt steht noch bevor?
Hier finden Sie alle Information für die Mitversicherung Ihre Kindes ab Geburt in Ihrer privaten Krankenversicherung
Die Voraussetzungen
- die Anmeldung muss spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt erfolgen
- die Versicherung beginnt ab Geburt des Kindes
- ein Elternteil ist am Tag der Geburt mind. 3 Monate bei uns versichert
- der Versicherungsschutz ist nicht höher umfassender als der des Elternteils
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Höhe des mtl. Beitrages richtet sich nach dem Leistungsumfang. Hier ein Beispiel für ein Kind mit einem Beihilfeanspruch des Landes Nordrhein-Westfalen von 80%.
VisB 20-U
Krankheitskostenvollversicherung mit 20 % Erstattung / 48,76 EUR
BW2 20-U
Stationäre Wahlleistungen (2-Bettzimmer + Privatarzt) Erstattung 20 % / 1,28 EUR
BN VisB-U
Beihilfeergänzungstarif / 1,35 EUR
PVB
Pflegepflichtversicherung / 0,00 EUR
KHT-U/25
Krankenhaustagegeld 25 EUR je Tag / 1,30 EUR
KUR-U/250
Kurkostenversicherung / 1,00 EUR
mtl. Gesamtbeitrag 53,69 EUR
Tarifstand 01.2026
Die nächsten Schritte zur Mitversicherung Ihres Kindes
Wichtige Informationen für Sie
Bei der Kindernachversicherung ab Geburt findet keine Gesundheitsprüfung statt und es gibt keine Wartezeiten. Der Verzicht auf Wartezeiten garantiert Ihnen den vollständigen Versicherungsschutz von Anfang an. Und der Entfall der Gesundheitsprüfung ist vor allem für die Kinder unverzichtbar, die mit gesundheitlichen Problemen geboren werden.
Die Regelungen zur Kindernachversicherung garantieren Ihrem Kind einen umfassenden Versicherungsschutz, der sonst möglicherweise nur schwer oder auch gar nicht zu erhalten wäre.
Wichtig: Die Kindernachversicherung muss beantragt werden – es muss eine Anmeldung zur Kindernachversicherung erfolgen. Dafür haben Sie bis zu zwei Monate nach der Geburt ihres Kindes Zeit. Die Versicherung beginnt dann rückwirkend zum Tag der Geburt.
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
Nach Vereinbarung
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