Neugeborenes schläft an der Brust seines Vaters, beide in eine weiche Decke gehüllt.

Herzliche Glückwünsche zur Geburt Krankenversicherung für Ihr Neugeborenes bei der DBV

  • ohne Gesundheitsprüfung
  • Versicherungsschutz ab Geburt
Neugeborenes schläft an der Brust seines Vaters, beide in eine weiche Decke gehüllt.

Sie sind vor kurzem Eltern geworden oder die Geburt steht noch bevor?

Hier finden Sie alle Information für die Mitversicherung Ihre Kindes ab Geburt in Ihrer privaten Krankenversicherung

Ihre Vorteile

  • Versicherungsschutz ab Geburt
  • keine Gesundheitsprüfung
  • keine Wartezeiten
Lächelndes Baby in heller Kleidung und gestreifter Mütze auf weichem, flauschigem Teppich.

Die Voraussetzungen

  • die Anmeldung muss spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt erfolgen
  • die Versicherung beginnt ab Geburt des Kindes
  • ein Elternteil ist am Tag der Geburt mind. 3 Monate bei uns versichert
  • der Versicherungsschutz ist nicht höher umfassender als der des Elternteils

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Höhe des mtl. Beitrages richtet sich nach dem Leistungsumfang. Hier ein Beispiel für ein Kind mit einem Beihilfeanspruch des Landes Nordrhein-Westfalen von 80%.

VisB 20-U

Krankheitskostenvollversicherung mit 20 % Erstattung / 48,76 EUR

BW2 20-U

Stationäre Wahlleistungen (2-Bettzimmer + Privatarzt) Erstattung 20 % / 1,28 EUR

BN VisB-U

Beihilfeergänzungstarif / 1,35 EUR

PVB

Pflegepflichtversicherung / 0,00 EUR

KHT-U/25

Krankenhaustagegeld 25 EUR je Tag / 1,30 EUR

KUR-U/250

Kurkostenversicherung / 1,00 EUR

mtl. Gesamtbeitrag  53,69 EUR

Tarifstand 01.2026

Wichtige Informationen für Sie

Bei der Kindernachversicherung ab Geburt findet keine Gesundheitsprüfung statt und es gibt keine Wartezeiten. Der Verzicht auf Wartezeiten garantiert Ihnen den vollständigen Versicherungsschutz von Anfang an. Und der Entfall der Gesundheitsprüfung ist vor allem für die Kinder unverzichtbar, die mit gesundheitlichen Problemen geboren werden.

Die Regelungen zur Kindernachversicherung garantieren Ihrem Kind einen umfassenden Versicherungsschutz, der sonst möglicherweise nur schwer oder auch gar nicht zu erhalten wäre.

Wichtig: Die Kindernachversicherung muss beantragt werden – es muss eine Anmeldung zur Kindernachversicherung erfolgen. Dafür haben Sie bis zu zwei Monate nach der Geburt ihres Kindes Zeit. Die Versicherung beginnt dann rückwirkend zum Tag der Geburt.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Schließmann
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