Krankenversicherung
Heilfürsorge / Anwartschaftsversicherung
Beihilfe
Bei anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts-, oder Todesfall beteiligt sich der Dienstherr in Form der Beihilfe mit 50 bis 70% der an anfallenden Kosten.
Da der Dienstherr nicht für sämtliche Kosten die Beihilfe gewährt, ist der Abschluss einer beihilfekonformen Restkostenabsicherung notwendig, einerseits, damit so 100% der Krankheitskosten übernommen werden, aber auch damit keine finanziellen Belastungen in Form von „Beihilfelücken“ entstehen.