Du hast Anspruch auf Beihilfe und benötigst nun eine private Krankenversicherung?
Mit Beginn des Studiums werden Polizeikommissaranwärter in Hessen mit Erhalt der Urkunde zum Beamten auf Widerruf ernannt. Damit erhalten Polizeianwärter einen Anspruch auf Beihilfe! Dies bedeutet, dass der Dienstherr 70% der ambulanten und zahnärztlichen Behandlungskosten sowie im stationären Bereich 85% der Kosten übernimmt.
Um die Restkosten abzusichern, ist seit 2009 der Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung Pflicht.