
Wer profitiert von der Beihilfe für Lehrer?
Grundsätzlich gilt: Haben Sie die Voraussetzungen gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den Landesbeihilfeverordnungen erfüllt, steht Ihnen Beihilfe sowohl als Lehrer auf Lebenszeit als auch auf Widerruf oder Probe zu. Nur Lehrer im Angestelltenverhältnis kommen nicht in den Genuss der Fürsorgeleistung. Es sei denn, dies steht ausdrücklich in einem noch alten Vertrag.
Sofern die Regelungen zutreffen, bekommen auch Lebenspartner und Kinder von berechtigten Lehrern Beihilfe. Dazu müssen Ehepartner unter der aktuellen Einkommensgrenze verdienen, dürfen keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und das Gesamteinkommen oder ausländische Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr dürfen bei Antragsstellung 20.000 € nicht überschreiten. Ebenso haben Sie als pensionierter Lehrer Anspruch auf Beihilfe.