Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten länger als drei Monate krankheitsbedingt ausfallen und 50 % Ihres Dienstes nicht leisten können, besteht ein Dienstunfähigkeitsrisiko. Hält dieser Zustand für die nächsten sechs Monate an, könnte der Amtsarzt Sie nach Beamtenrecht als dienstunfähig einstufen.
Mit einem Verdienstausfall, den heute schon 30 % der Lehrkräfte betreffen, stehen Sie schnell neben gesundheitlichen auch vor großen finanziellen Herausforderungen. Warum? Sie als verbeamteter Lehrer haben nach rund 40 Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt von ca. 72 % Ihres letzten Gehalts.
Je eher Sie nach Dienstjahren ausscheiden, umso höher sind die Abschläge. Als junger, verbeamteter Lehrer besteht zumeist nur die sogenannte „amtsabhängige Mindestversorgung“ von rund 35 % Ihres letzten Gehalts. Genau das macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Strupp GmbH in Donauwörth, Neuburg an der Donau, Rhein und Burgheim so wichtig. Mit dieser sichern wir Sie im Ernstfall zuverlässig ab und zahlen Ihnen Monat für Monat die vertraglich vereinbarte DU-Rente aus. Aus diesem Grund gehört die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer unabdingbar in Ihr Versicherungsportfolio.
Gut zu wissen: Als Beamter bzw. Lehrer auf Probe oder Widerruf werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Den Anspruch auf Ruhegehalt haben Sie in dem Fall noch nicht. Und auch die Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente haben Sie zumeist nicht. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer oder Dienstanfänger-Police für Sie obligatorisch.