Es gibt einige Haftungsfälle, die im Schulalltag besonders häufig eintreten. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Personenschäden aufgrund einer mangelnden Aufsichtspflicht. Lehrer müssen sowohl bei der Hofaufsicht in der Pause als auch auf Klassenfahrten und im Sportunterricht auf die Schüler aufpassen.
Tun sie dies nicht oder in nicht angemessener Weise, kommt es leicht dazu, dass sich Kinder und Jugendliche verletzen. Die Behandlungskosten bei einem solchen Personenschaden werden von der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wittenberg & Zielinski OHG in Berlin übernommen.
Sach- und Vermögensschäden werden ebenfalls schnell teuer. Im Einsatz kann es beispielsweise passieren, dass Technologien wie ein Beamter oder ein Smartboard beschädigt werden. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Sachschaden, bei dem die Diensthaftpflicht greift.
Ein Vermögensschaden entsteht zum Beispiel dann, wenn Schulgelder verlorengehen oder Schüler aufgrund einer fehlerhaften Benotung Nachteile erleiden. Außerdem haben Lehrer häufig mit Generalschlüsseln für die Schule zu tun.
Gehen diese verloren, muss oft eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden, was ausgesprochen teuer ist. Der dienstliche Schlüsselverlust sollte daher im Leistungsumfang der Diensthaftpflicht enthalten sein.