Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

DBV Zimmer oHG in Grünberg, Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf

Vor allem in den ersten Dienstjahren sind Sie als Beamtin oder Beamter kaum vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Selbst Beamte auf Lebenszeit müssen auf einen Großteil ihres Einkommens verzichten. Mit der passgenauen Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sind Sie auf der sicheren Seite. Denn durch die Zahlung einer monatlichen Rente sichert die DBV Zimmer oHG in Grünberg, sowie in Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf Ihren Lebensstandard ab!

Die Gefahr der Dienstunfähigkeit für Beamte

Eine Dienstunfähigkeit kann für Beamte schwere finanzielle Folgen haben. Sie liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr im Staatsdienst verwendbar sind. Dabei stellen Sie selbst oder Ihr Dienstherr beim zuständigen Gesundheitsamt einen Antrag auf Feststellung der Dienstunfähigkeit.
 
Je nach bereits erreichtem Beamtenstatus führt die Dienstunfähigkeit zu folgenden Konsequenzen:

  • Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem Dienst entlassen. Sie verlieren ihren Beamtenstatus, die Beihilfe und alle weiteren Ansprüche gegen den Dienstherrn
  • Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt. Sie erhalten ein Ruhegehalt, das im Schnitt bei rund 1.800 Euro brutto pro Monat liegt, auch die Beihilfe bleibt erhalten

Auch wenn es Dienstanfänger schwerer trifft, müssen Beamte auf Lebenszeit erhebliche finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher für alle Beamtengruppen unverzichtbar, in den ersten Dienstjahren aber nochmal ein Stück wichtiger. Durch die monatliche Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen, erhalten Sie Ihren Lebensstandard aufrecht.

Übrigens

Beamte erhalten bei einer Entlassung in der Regel keine staatlichen Sozialleistungen, da sie nicht in die Systeme eingezahlt haben. Was bleibt, ist oft nur ALG II (Hartz IV).

Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung

Auch die Dienstunfähigkeitsversicherung ist „nur“ eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie enthält allerdings eine sogenannte DU-Klausel, die speziell an den Bedarf von Beamten angepasst ist. Denn mit ihr erkennen wir eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit an und leisten. Weitere Prüfungen führt die Deutsche Beamtenversicherung in diesen Fällen nicht mehr durch.
 
Achtung: In einigen Verträgen finden sich „unechte“ DU-Klauseln. Im Grundsatz erkennt der Versicherer damit zwar die Dienstunfähigkeit an, prüft sie aber nach seinen eigenen Kriterien nach. Kommt er dabei zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, stehen Sie im schlimmsten Fall ohne Leistungen da.
 
Alle Policen der DBV erhalten daher eine „echte“ DU-Klausel. So sind Sie als Beamtin oder Beamter immer auf der sicheren Seite. Der konkrete Beamtenstatus spielt für uns dabei keine Rolle.

Leistungen der DBV DU-Versicherung für Beamte

Mit der DU-Versicherung für Beamte der DBV sind Sie als Beamtin oder Beamter immer auf der sicheren Seite. Sie profitieren unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Wir zahlen Ihnen eine monatliche DU-Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen, aus
  • Die Rente wird auch rückwirkend gezahlt, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit erst später feststellt
  • Für die Bestimmung der Dienstunfähigkeit gilt immer die Einschätzung des Dienstherrn. Sie legen uns lediglich das Gutachten vor, weitere Prüfungen führen wir nicht durch
  • Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie können Sie die Rente später erhöhen. Auch eine Verringerung ist möglich, wenn Sie beispielsweise auf Lebenszeit verbeamtet werden und dadurch einen Pensionsanspruch erwerben
  • Die DBV verzichtet in allen Tarifen auf die abstrakte Verweisung
  • Während Sie Leistungen erhalten, müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihre DU-Versicherung entrichten
  • Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar

Wir beraten Sie gern

Sie möchten mehr über die DU-Versicherung für Beamte erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das Team der DBV Zimmer oHG in Grünberg, sowie in Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf ist gerne für Sie da!

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DBV Grünberg Zimmer oHG Inh. Dern Otto Dietl | Pflegezusatzversicherung

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Dienstunfähigkeit und wer stellt sie fest?

Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihrer dienstlichen Tätigkeit nachzugehen. Sie wird vom Amtsarzt festgestellt, wobei Sie das Gutachten auch selbst in Auftrag geben können.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Bei Dienstunfähigkeit geht ein Großteil Ihrer aktuellen Bezüge verloren, Beamte auf Widerruf und Probe verlieren sogar ihre gesamten Bezüge. Daher ist die DU-Versicherung für alle Beamtinnen und Beamten unverzichtbar.

Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?

Ja, Beiträge für eine Dienstunfähigkeit sind als Sonderausgaben in voller Höhe steuerlich abziehbar.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Zimmer oHG Inh. Dern Otto Dietl
Alsfelder Str. 43
35305 Grünberg
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