Übrigens
Beamte erhalten bei einer Entlassung in der Regel keine staatlichen Sozialleistungen, da sie nicht in die Systeme eingezahlt haben. Was bleibt, ist oft nur ALG II (Hartz IV).
DBV Zimmer oHG in Grünberg, Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf
Vor allem in den ersten Dienstjahren sind Sie als Beamtin oder Beamter kaum vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Selbst Beamte auf Lebenszeit müssen auf einen Großteil ihres Einkommens verzichten. Mit der passgenauen Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sind Sie auf der sicheren Seite. Denn durch die Zahlung einer monatlichen Rente sichert die DBV Zimmer oHG in Grünberg, sowie in Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf Ihren Lebensstandard ab!
Eine Dienstunfähigkeit kann für Beamte schwere finanzielle Folgen haben. Sie liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr im Staatsdienst verwendbar sind. Dabei stellen Sie selbst oder Ihr Dienstherr beim zuständigen Gesundheitsamt einen Antrag auf Feststellung der Dienstunfähigkeit.
Je nach bereits erreichtem Beamtenstatus führt die Dienstunfähigkeit zu folgenden Konsequenzen:
Auch wenn es Dienstanfänger schwerer trifft, müssen Beamte auf Lebenszeit erhebliche finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher für alle Beamtengruppen unverzichtbar, in den ersten Dienstjahren aber nochmal ein Stück wichtiger. Durch die monatliche Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen, erhalten Sie Ihren Lebensstandard aufrecht.
Beamte erhalten bei einer Entlassung in der Regel keine staatlichen Sozialleistungen, da sie nicht in die Systeme eingezahlt haben. Was bleibt, ist oft nur ALG II (Hartz IV).
Auch die Dienstunfähigkeitsversicherung ist „nur“ eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie enthält allerdings eine sogenannte DU-Klausel, die speziell an den Bedarf von Beamten angepasst ist. Denn mit ihr erkennen wir eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit an und leisten. Weitere Prüfungen führt die Deutsche Beamtenversicherung in diesen Fällen nicht mehr durch.
Achtung: In einigen Verträgen finden sich „unechte“ DU-Klauseln. Im Grundsatz erkennt der Versicherer damit zwar die Dienstunfähigkeit an, prüft sie aber nach seinen eigenen Kriterien nach. Kommt er dabei zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, stehen Sie im schlimmsten Fall ohne Leistungen da.
Alle Policen der DBV erhalten daher eine „echte“ DU-Klausel. So sind Sie als Beamtin oder Beamter immer auf der sicheren Seite. Der konkrete Beamtenstatus spielt für uns dabei keine Rolle.
Mit der DU-Versicherung für Beamte der DBV sind Sie als Beamtin oder Beamter immer auf der sicheren Seite. Sie profitieren unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
Sie möchten mehr über die DU-Versicherung für Beamte erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das Team der DBV Zimmer oHG in Grünberg, sowie in Gelnhausen, Reiskirchen und Allendorf ist gerne für Sie da!
Termin vereinbarenEine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihrer dienstlichen Tätigkeit nachzugehen. Sie wird vom Amtsarzt festgestellt, wobei Sie das Gutachten auch selbst in Auftrag geben können.
Bei Dienstunfähigkeit geht ein Großteil Ihrer aktuellen Bezüge verloren, Beamte auf Widerruf und Probe verlieren sogar ihre gesamten Bezüge. Daher ist die DU-Versicherung für alle Beamtinnen und Beamten unverzichtbar.
Ja, Beiträge für eine Dienstunfähigkeit sind als Sonderausgaben in voller Höhe steuerlich abziehbar.