Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die aber eine spezielle DU-Klausel enthält. Sie sagt aus, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. Die DBV führt dann keine weiteren Prüfungen mehr durch und erkennt das Votum des Polizeiarztes an.
Hinweis: Achten Sie auf eine „echte“ DU-Klausel! Bei der unechten Klausel prüft der Versicherer nochmal selbst nach. Kommt er zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, erhalten Sie unter Umständen keine Leistungen!
Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit haben dabei andere Versorgungsbedarfe. In den ersten Jahren sollten Sie eine höhere Rente versichern, da Sie vom Staat keine Leistungen bei Dienstunfähigkeit erhalten. Haben Sie den Beamtenstatus auf Lebenszeit erreicht, können Sie die Rente etwas reduzieren – denn ein Teil der Versorgungslücke ist dann bereits durch das Ruhegehalt geschlossen.
Die DU-Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Dienstunfähigkeit vorliegt. Die Höhe dieser Leistung bestimmen Sie selbst und sollten sich dabei immer nach Ihrem monatlichen Bedarf richten. Ob Sie noch einen anderen Beruf ausüben könnten, spielt für die DBV keine Rolle. Denn wir verzichten auf die abstrakte Verweisung.