Die Dienstunfähigkeit gehört gerade bei Lehrkräften zu den Gefahren, die am häufigsten unterschätzt werden. Alternativ merkst du erst viel zu spät, dass du eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchst, kannst sie dann aber etwa wegen Vorerkrankungen nicht mehr abschließen. Kümmere dich daher möglichst frühzeitig um einen ganzheitlichen Schutz.
Eine Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Sie wird vom Amtsarzt festgestellt, wenn der Dienstherr oder du einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit hat je nach Beamtenstatus mehr oder weniger schwerwiegende Folgen. Besonders in den ersten Jahren sind sie allerdings gravierend:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen. Sie verlieren ihren Status als Beamte und damit alle Ansprüche gegen den Dienstherrn
- Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie dienstunfähig sind. Sie erhalten Beihilfe und Versorgung (Ruhegehalt)
Aber: Auch bei Beamten auf Lebenszeit liegt die Mindestpension bei gerade einmal 1.800 Euro pro Monat. Du musst hier zwar nicht im selbem Umfang wie Beamte auf Widerruf und Probe vorsorgen, ganz auf eine Absicherung verzichten solltest du aber nicht.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der Deutschen Beamtenversicherung setzt hier an. Wir zahlen dir eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. Dein konkreter Beamtenstatus ist dabei unerheblich. Die Höhe der Rente bestimmst du selbst und passt sie damit an deinen individuellen Lebensstandard an.