Sinn & Zweck der Dienstanfänger-Police für Lehrer
Wenn es dazu kommen sollte, dass Sie als Beamtin oder Beamter dienstunfähig werden, dann erhalten Sie in vielen Fällen Leistungen von Ihrem Dienstherrn. Die Dienstunfähigkeit muss immer von einem Amtsarzt festgestellt werden. Sie ist dann gegeben, wenn Sie aus gesundheitlicher Sicht nicht mehr in der Lage sind, Ihren jetzigen Beruf auszuüben. Welche und ob Sie Leistungen erhalten, hängt von Ihrem aktuellen Beamtenstatus ab:
Die einzige Ausnahme gibt es, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall ausgelöst wurde. Gerade als Lehrerin oder Lehrer sind diese jedoch eher selten. Sollte es dennoch dazu kommen, erhalten Sie vom Arbeitgeber in diesem Fall ein sogenanntes Unfallruhegehalt.
Da Unfälle eher selten sind, sollten Sie sich bereits jetzt umfassend gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern. Mit der Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV sind Sie immer auf der sicheren Seite!