Sinn und Zweck
der privaten Krankenversicherung für Lehrer
Lehrer erhalten, sofern sie im Beamtenverhältnis angestellt sind, bei allen Dienstherren die sogenannte Beihilfe. Das jeweilige Bundesland übernimmt in diesem Rahmen 50 bis 70 Prozent der anfallenden Kosten für Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel. In Höhe von 30 bis 50 Prozent entsteht eine entsprechende Deckungslücke, die es mit der privaten Krankenversicherung für Lehrer der DBV zu schließen gilt.
Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe aber nicht am Versicherungsbeitrag. Vielmehr übernimmt er nur die tatsächlichen Behandlungskosten, wie sie Ihnen zum Beispiel vom Arzt in Rechnung gestellt werden. Sind Sie allerdings gesetzlich versichert, erhalten Sie keine Rechnungen – und dadurch auch keine Beihilfe. Da es im Beamtenrecht keine Arbeitgeber-Anteile gibt, müssen Sie den GKV-Beitrag in Höhe von rund 16 Prozent (Stand 2023) vollständig aus Ihren Bruttobezügen bezahlen.
Die gesetzliche Kasse ist alleine durch die dadurch in der Regel höheren Kosten unattraktiv. In der privaten Krankenversicherung für Lehrer hingegen versichern Sie sich von Anfang an nur in Höhe der entstehenden Deckungslücke. Sie schließen also, wenn Sie es so wollen, eine „halbe Krankenversicherung“ ab. Dadurch ist die Police entsprechend günstiger, da die DBV immer nur einen Teil der Krankheitskosten übernehmen muss. Die Ersparnis geben wir an Sie weiter.
Außerdem schließen Sie bei der privaten Krankenversicherung für Lehrer einen Vertrag mit der Deutschen Beamtenversicherung. Einseitige Anpassungen der versicherten Leistungen sind dadurch nicht möglich. Sie bestimmen selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes, legen also fest, welche Bausteine Sie versichern möchten und welche nicht. So bleiben Sie maximal flexibel.