Sinn und Zweck
der privaten Krankenversicherung für Referendare
Referendare haben gegen ihren Dienstherrn einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Das jeweilige Bundesland oder der Bund übernimmt hier einen Teil der anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Dabei wird die Beihilfe immer auf Grundlage der jeweiligen Rechnung vom Arzt, der Apotheke oder des Krankenhauses gewährt. Der Dienstherr beteiligt sich also nicht pauschal an den Versicherungsbeiträgen, wie es etwa beim Arbeitgeber-Anteil der Fall ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse) ist für Referendare daher in der Regel nicht die richtige Wahl. Denn einerseits erhalten Sie hier keinen Arbeitgeber-Anteil, tragen die Beiträge also in voller Höhe selbst. Andererseits können Sie auch die Beihilfe nicht nutzen, da Ihnen keine Rechnungen über die durchgeführten Behandlungen erstellt werden.
Die private Krankenversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martin Eckel in Göttingen ist hingegen die richtige Wahl. Denn sie übernimmt genau den Teil der Kosten, der nicht bereits über die Beihilfe abgedeckt ist. Da die Beihilfe zwischen 50 und 70 Prozent der Aufwendungen übernimmt, muss die private Krankenversicherung 30 bis 50 Prozent der Kosten tragen.