Sinn und Zweck
der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung
Um den Sinn und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV zu verstehen, ist zunächst ein gewisses Grundwissen über die Leistungen des Dienstherrn erforderlich. Denn dieser gewährt nur Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit eine Pension, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Beamte auf Widerruf und Probe, also während des Referendariats und der anschließenden Probezeit, erhalten keinerlei Leistungen.
Dabei liegt eine Dienstunfähigkeit bereits vor, wenn Sie aus Sicht des Dienstherrn voraussichtlich außerstande sein werden, Ihre dienstlichen Aufgaben vollumfänglich wahrzunehmen. Hintergrund müssen gesundheitliche Aspekte, also eine Erkrankung oder ein Unfall, sein.
Bei Dienstunfähigkeit kann ein entsprechend großes Versorgungsproblem entstehen. Denn im schlimmsten Fall gehen Ihre gesamten Dienstbezüge verloren. Als Lehrerin oder Lehrer auf Lebenszeit erhalten Sie zwar eine Pension, auch diese ist aber deutlich niedriger als das frühere Gehalt. Die immensen Einbußen gilt es daher von Anfang an mit einer maßgeschneiderten Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer auszugleichen.