Bei der Heilfürsorge handelt es sich um eine weitere Variante der Krankenversorgung, die Ihnen Ihr Dienstherr zukommen lässt. Je nach Beamtengruppe haben zum Beispiel Sie als Polizeivollzugsbeamter der Bundespolizei Anspruch auf die Fürsorge und erhalten im Vergleich zur Beihilfe 100 % der Krankheitskosten erstattet.
Eine zusätzliche private Krankenversicherung für die Polizei ist in dem Fall nicht notwendig. Die Leistungen der Heilfürsorge sind in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleich. Bedenken Sie bei der Heilfürsorge allerdings Folgendes:
- In bestimmten Leistungsbereichen, wie Zahnersatz oder Sehhilfen, übernimmt die Heilfürsorge nicht alle Kosten.
- Die Heilfürsorge umfasst nicht die Familienmitglieder. Diese haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe.
- Mit der Verbeamtung besteht eine Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung.
- Der Anspruch auf Heilfürsorge gilt nur für einen begrenzten Zeitraum und endet mit der aktiven Dienstzeit oder spätestens bei Eintritt in den Ruhestand. Danach besteht Anspruch auf Beihilfe.
Letzter Punkt ist besonders wichtig, denn dann wird auch die private Krankenversicherung für die Polizei für Sie relevant. Wenn Ihr Anspruch auf Beihilfe erst in ferner Zukunft liegt, raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Schütte in Meppen Ihnen zum rechtzeitigen Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.
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