Die Berufshaftpflicht für Ärzte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Marburg
Wenn Patienten nach einem medizinischen Fehler Schadenersatzforderungen an Ärzte richten, geht es häufig um sehr hohe Summen. Damit diese für die Ärzte nicht existenzbedrohend werden, ist eine Berufshaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Marburg unerlässlich.
Diese Pflichtversicherung richtet sich an unterschiedliche Ärzte und kommt bei einer Vielzahl von Fällen zum Einsatz. Das betrifft unter anderem Fehler bei der medizinischen Aufklärung und der Dokumentation.
Die Berufshaftpflicht für Ärzte greift in diversen Fällen
Haftungsrisiken bestehen für alle erdenklichen Ärzte
Fehler sind menschlich und passieren auch Ärzten. Allerdings haben medizinische Berufsgruppen eine hohe Verantwortung und falsche Diagnosen, Behandlungen oder Aufklärungsgespräche haben oft ernste Konsequenzen. Deswegen ist die Berufshaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Marburg für alle Ärzte unverzichtbar.
Das gilt für niedergelassene Ärzte ebenso wie für angestellte Ärzte und Tierärzte. Ob sich die Mediziner am Beginn ihrer Karriere befinden oder kurz vor dem Berufsausstieg stehen, eine solche Versicherung schützt die finanzielle Situation und die berufliche Existenz.
Eine fachkundige Diagnose und Behandlung sind in Arztpraxen ebenso wichtig wie im Krankenhaus. Ärzte verpflichten sich, die Patienten fachgerecht zu versorgen und Schaden von ihnen abzuwenden. Aber auch im privaten Umfeld kann es passieren, dass Mediziner akut Hilfe leisten müssen
Wenn jemand in einem Restaurant einen Herzinfarkt erleidet, greifen die Ärzte beherzt ein und führen beispielsweise eine Herzdruckmassage durch. Kommt es hierbei zu einem Fehler, ist es ebenfalls hilfreich, eine Berufshaftpflicht der zu besitzen.

Darum ist medizinische Aufklärung so wichtig
Die Berufshaftpflicht für Ärzte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Marburg greift bei fehlender Aufklärung. Ohne Risikoaufklärung ist keine wirksame Einwilligung möglich – es droht eine Körperverletzungsklage. Die Pflicht gilt für alle Ärzte, außer in Notfällen wie Bewusstlosigkeit, wo eine vorherige Aufklärung entfallen kann.
Auf eine lückenlose Dokumentation kommt es an
Neben Behandlungs- und Aufklärungsfehlern gehören Dokumentationsfehler zu den häufigsten Gründen für den Einsatz einer Berufshaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Marburg. Werden wichtige Informationen nicht oder unvollständig in die Patientenakte aufgenommen, kann dies zu erheblichen Konsequenzen führen. Die Versicherung zahlt dann gerechtfertigte Schadenersatzansprüche und schützt die Ärzte finanziell.
Andersherum ist eine vollständige Dokumentation geeignet, nachzuweisen, dass Ärzte bei ihrer Arbeit korrekt und vorschriftsmäßig vorgegangen sind. Wurde eine medizinisch notwendige Maßnahmen hingegen nicht in die Patientenakte aufgenommen, wird davon ausgegangen, dass diese nicht stattgefunden hat.
Das kann erhebliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Mediziner sollten daher immer darauf achten, ihre Dokumentationspflicht vollständig und professionell nachzukommen.
Persönlich in Marburg für Sie da!
Schützen Sie sich vor den teils heftigen Konsequenzen, die sich aus Fehlern im Ärzteberuf ergeben. Die Berufshaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Marburg schützt Sie vor finanziellen und rechtlichen Risiken. Nutzen Sie eine individuelle Beratung, um den für Sie besten Versicherungsschutz zu bekommen.
Krüper & Döll oHG
Universitätsstraße 15
35037 Marburg
Nach Vereinbarung
