Wie die Beihilfe für Lehrer funktioniert
Anders als Arbeitnehmer, erhalten Beamtinnen und Beamte keinen sogenannten Arbeitgeber-Anteil. Der Dienstherr beteiligt sich also nicht unmittelbar an den Krankenversicherungsbeiträgen und übernimmt hier die Hälfte, sondern zahlt stattdessen die sogenannte Beihilfe für Lehrer aus. Mit ihr beteiligt er sich an den Kosten für Heilbehandlungen, die der jeweilige Arzt oder das Krankenhaus tatsächlich in Rechnung stellen.
Damit Sie die Beihilfe für Lehrer erhalten können, müssen Sie entsprechende Rechnungen der Behandler bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen. Der Dienstherr zahlt dann entsprechend des geltenden Beihilfesatzes, der entweder 50 %, 70 % oder 80 % beträgt, einen Teil der Krankheitskosten aus.
