Bedeutung und Zweck der Dienstanfänger-Police
In den ersten Jahren haben Beamtinnen und Beamte, zu denen Lehrer in der Regel gehören, keine umfassende staatliche Absicherung gegen die Dienstunfähigkeit. Können Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben, erhalten Sie daher in der Regel keine Pension oder anderen Leistungen Ihres (ehemaligen) Dienstherrn. Vielmehr kommt es zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, der mit einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden ist.
Mit der Dienstanfänger-Police für Lehrer sorgen Sie hier passgenau vor. Denn sie kombiniert eine umfassende Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Altersvorsorge. So sind Sie einerseits im Fall einer Dienstunfähigkeit, andererseits aber auch im Ruhestand mit zusätzlichen Leistungen gut abgesichert.
Entsprechend Ihrer Karriere, in deren Laufe die Ansprüche immer weiter steigen, investieren wir in den ersten Jahren einen Großteil Ihrer Beiträge in die Absicherung der Dienstunfähigkeit. Später, wenn Sie umfassende Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn haben, legen wir den Fokus allerdings auf die Altersabsicherung. Dennoch bleibt der Schutz der integrierten Dienstunfähigkeitsversicherung allerdings bestehen.
