Worum handelt es sich bei einer Dienstunfähigkeit?
Wenn Sie als Beamter der Polizei aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Dienst nicht mehr in vollen Maßen verrichten können und das auch für die kommende Zeit Bestand hat, wird Ihr Dienstherr Sie als dienstunfähig in den vorzeitigen Ruhestand schicken oder entlassen. Jedoch ist eine Dienstunfähigkeit nicht gleich mit einer Berufsunfähigkeit zu setzen, denn rein theoretisch sind, Sie noch in der Lage einen anderen Beruf auszuüben. Achten Sie daher beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für die Polizei auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag. Die bei uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Markus Maiborg in Bad Schwartau natürlich zum Standard gehört.