Gesetzlich oder privat absichern?
Bei der Pflegepflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die für jeden gilt. Ganz gleich, ob Sie Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitsloser oder Heilfürsorgeberechtigter wie als Beamter der Polizei sind. Die Beiträge der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden dabei automatisch erfasst und abgezogen. Anders sieht das bei einer privaten Pflegepflichtversicherung für die Polizei aus. Hierfür schließen Sie ergänzend zu Ihrer Krankenversicherung einen separaten Vertrag. Dieser kann, muss aber nicht beim gleichen Versicherer wie die PKV geschlossen werden. Sie können sich auch für einen anderen Vertragspartner wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Markus Maiborg in Bad Schwartau entscheiden.
Worin bestehen aber die Unterschiede von einer gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zu einer privaten Pflegepflichtversicherung für die Polizei wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Markus Maiborg in Bad Schwartau? Wir arbeiten nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung kommt hingegen das Sachleistungsprinzip zum Tragen. Vom Leistungsumfang gibt es hingegen kaum Unterschiede von der gesetzlichen zur privaten Pflegepflichtversicherung.