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Beihilfe im Detail

Wie hoch fällt die Beihilfe für Lehrer und Referendare aus?

Die Höhe des sogenannten Beihilfebemessungssatzes ist in den Beihilfeverordnungen (BVO) für die entsprechend gültige Bundes- oder Landesbeihilfe geregelt. Haben Sie keine Kinder, so liegt der Beihilfebemessungssatz beispielsweise in Rheinland-Pfalz bei 50 %, für die restlichen 50% benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Falls Sie mindestens zwei Kinder haben, steigt der Bemessungssatz für die Beihilfe auf 70 %. Berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten haben einen Beihilfeanspruch von 70%. Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder kann eine Beihilfe in Höhe von 80 % beansprucht werden. Im Ruhestand können Sie einen Beihilfebemessungssatz von 70 % geltend machen.

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