Wer bekommt Beihilfe?
Die Beihilfe steht sowohl Beamten auf Lebenszeit als auch Beamten auf Widerruf oder Probe zu. Auch Referendare erhalten Beihilfeleistungen, wenn sie sich entsprechend privat krankenversichern. Ehepartner und Kinder von Beamten haben auch die Möglichkeit, von dieser finanziellen Unterstützung im Krankheitsfall zu profitieren, allerdings muss der Ehepartner mit seinem eigenen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Nach Ihrer Berufszeit werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen.