Ihr Anspruch auf truppenärztliche Versorgung ist zeitlich begrenzt. Im Anschluss an Ihre aktive Dienstzeit als Berufssoldat haben Sie Anspruch auf Beihilfe, und der Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung wird für Sie erforderlich. Als ehemaliger Soldat auf Zeit haben Sie während Ihrer Zeit als Übergangsgebührnissempfänger einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei zwischenzeitlich schlechterer Gesundheit, z. B. durch eine Erkrankung oder eines Unfalls, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich oder es erfolgt sogar eine Ablehnung.
Wir empfehlen Ihnen schon von Beginn als Soldat mit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung vorzubeugen und eine Anwartschaft abzuschließen. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand, sie „frieren“ ihn ein. Krankheiten oder Unfallfolgen, die nach Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eintreten, werden nicht berücksichtigt.