Ihr Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt. Im Anschluss an Ihre aktive Dienstzeit haben Sie Anspruch auf Beihilfe, und der Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung wird für Sie erforderlich. Bei zwischenzeitlich schlechterer Gesundheit, z. B. durch eine Erkrankung oder eines Unfalls, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich oder es erfolgt sogar eine Ablehnung.
Wir empfehlen Ihnen schon von Beginn an vorzubeugen und eine Anwartschaft abzuschließen. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand, sie „frieren“ ihn ein. Krankheiten oder Unfallfolgen, die nach Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eintreten, werden nicht berücksichtigt.