Das wichtigste zusammengefasst:
- Ab dem Referendariat haben sie einen Beihilfeanspruch
- Die Restkosten müssen sie mit einer privaten Krankenversicherung abdecken
- Sie haben die Möglichkeit, sich privat oder gesetzlich zu versichern
- In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie die kompletten Beiträge, der Dienstherr beteiligt sich nicht daran