Die Beihilfe ist ein Kostenerstattungssystem Ihres Dienstherrn. Erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt, übernimmt der Dienstherr mindestens 50 Prozent des in Rechnung gestellten Betrags. Dadurch entsteht eine Deckungslücke, die Sie mit einer Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte schließen. Dabei handelt es sich stets um eine private Krankenversicherung, da die gesetzliche Kasse keine an die Beihilfe angepassten Tarife anbietet.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Sie schlagen sich schlussendlich im Beihilfesatz nieder:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 Prozent
- Ab dem zweiten Kind stehen Ihnen 70 Prozent Beihilfe zu
- Ihre Kinder erhalten ebenfalls 70 oder 80 Prozent Beihilfe
Beispiel: Sie erhalten eine Rechnung über 2.000 Euro. Bei 50 Prozent Beihilfe übernimmt der Dienstherr 1.000 Euro dieser Kosten.
Grundsätzlich hätten Sie zwar die Möglichkeit, die verbleibenden 1.000 Euro selbst zu übernehmen. In Deutschland gilt allerdings eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern, entscheiden Sie als Lehrer selbst. Wichtig ist nur, dass Sie eine Krankenversicherung haben!