Sinn & Zweck einer Dienstanfänger-Police für Verwaltungsbeamte
Hinter der Dienstanfänger-Police (DAP) für Verwaltungsbeamte steckt eine Kombiversicherung. Sie verbindet die Absicherung des Risikos der Dienstunfähigkeit mit der privaten Altersvorsorge. Denn beide Punkte sind auch für Beamtinnen und Beamte mittlerweile unverzichtbar. Das Pensionsniveau wird sich voraussichtlich in Zukunft weiter zurückentwickeln, wobei es aktuell bei rund 70 Prozent der letzten Dienstbezüge liegt.
Relevant ist eine umfassende Absicherung bei Dienstunfähigkeit besonders in den ersten Dienstjahren. Denn als Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe werden Sie schlicht aus dem Beamtenverhältnis entlassen, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr geeignet sind. Der Dienstherr stellt die sogenannte Dienstunfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten fest. Dieses können Sie auch selbst in Auftrag geben.
Erst als Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter auf Lebenszeit profitieren Sie von einer staatlichen Grundabsicherung. Denn hier werden Sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Sie erhalten ein Ruhegehalt, das bei mindestens 1.800 Euro brutto pro Monat liegt. Außerdem bleibt die Beihilfe erhalten und steigt in der Regel auf 70 Prozent, sofern sie bisher bei 50 Prozent lag.
Aber: Auch mit 1.800 Euro brutto pro Monat, von denen noch Krankenversicherungsbeiträge abgehen, können Sie kaum vernünftig überleben. Eine Dienstanfänger-Police ist daher nicht nur für Beamte auf Widerruf und Probe, sondern auch für Lebenszeitbeamte unverzichtbar!