Für angestellte und verbeamtete Lehrkräfte gilt die sogenannte Amtshaftung. Zwar haftet im ersten Schritt der Dienstherr für Schäden, doch wenn Ihnen eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird (z. B. Aufsichtsfehler, Unachtsamkeit, organisatorische Versäumnisse), kann er Regress verlangen.
Die Folgen sind oft teuer – und ohne Absicherung schnell existenzbedrohend. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Höffelmann & Michalczik in Recklinghausen schützt Sie, indem sie:
- berechtigte Schadenersatzforderungen übernimmt
- unberechtigte Ansprüche vollständig abwehrt
- alle Kosten für Anwälte, Gutachten und Gerichtsverfahren trägt
- auch bei grober Fahrlässigkeit leistet (Vorsatz ausgenommen)
So sind Sie im Ernstfall finanziell geschützt und rechtlich abgesichert.