Die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen
Lehrerinnen und Lehrer erhalten bereits ab dem ersten Tag im Dienst die sogenannte Beihilfe. Als Ergänzung benötigen Sie hier eine private Krankenversicherung der DBV, die die entstehenden Restkosten übernimmt. Denn der Dienstherr kommt im Rahmen der Beihilfe für Lehrer, Anwärter und Referendare immer nur für einen Teil der Krankheitskosten auf.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen gibt einen Überblick!

Passende Absicherung für beihilfeberechtigte Lehrer
Die richtige Ergänzung zur Beihilfe ist entscheidend für Ihre Gesundheitsvorsorge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Tarife. Nutzen Sie die persönliche Beratung für eine verlässliche und zukunftssichere Absicherung.
Sinn und Zweck der Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Als Lehrkraft erhalten Sie je nach Familienstand, Kinderzahl und Dienstherr 50, 60 oder 70 Prozent Beihilfe. Dieser Beihilfesatz gibt an, wie hoch der Anteil des Dienstherrn an Ihren Krankheitskosten ist – je höher der Satz, desto mehr Kosten übernimmt der Staat.
Die Beihilfe deckt jedoch nur einen Teil der Kosten ab, sodass 30, 40 oder 50 Prozent Ihrer Behandlungs- und Krankheitsaufwendungen verbleiben. Hier greift die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte der Deutschen Beamtenversicherung ein und übernimmt die restlichen Kosten.
Beamtinnen und Beamte können die Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen nur mit einer privaten Krankenversicherung kombinieren, da gesetzliche Kassen keine passenden Tarife anbieten. Wer sich dennoch gesetzlich versichert, zahlt den vollen Beitrag aus dem Bruttogehalt, und die Beihilfe bleibt meist ungenutzt.

Beihilfe für Lehrer professionell ergänzt
Lehrkräfte benötigen eine private Krankenversicherung, die ihre Beihilfe optimal ergänzt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen analysiert Ihren Bedarf und empfiehlt passende Lösungen. Holen Sie sich eine individuelle Beratung für Ihre langfristige Absicherung.
Die Krankenversicherungen für Beihilfeberechtigte
Die Beihilfe ist für Lehrer ein immenser Vorteil, denn sie können sich deutlich günstiger als andere Berufsgruppen privat krankenversichern. Mit den Versicherungslösungen der DBV profitieren Sie dann unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
Häufig gestellte Fragen zur Beihilfe für Lehrer
Lehrkräfte tragen im Alltag große Verantwortung – die Beihilfe unterstützt sie dabei, Gesundheitskosten verlässlich abzusichern. Damit Sie schnell den passenden Überblick erhalten, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen für Sie zusammengestellt.
Wie berechnen sich Erstattungen der Beihilfe?
Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Beihilfesatz und den beihilfefähigen Kosten. Sie reichen Rechnungen ein und erhalten den entsprechenden Anteil erstattet, was die finanzielle Belastung senkt.
Was passiert mit der Beihilfe im Ruhestand?
Im Ruhestand bleibt die Beihilfeberechtigung bestehen. Häufig erhöht sich der Beihilfesatz, was die Erstattung verbessert. Eine passende private Absicherung stellt sicher, dass Ihr Schutz weiterhin vollständig bleibt.
Wie wirken sich familiäre Veränderungen auf die Beihilfe aus?
Heirat, Kinder oder Änderungen des Familienstands können Ihren Beihilfesatz beeinflussen. So profitieren Sie in vielen Fällen von einer höheren Kostenbeteiligung des Dienstherrn.
Jetzt persönliche Beratung sichern
Die Beihilfe kann komplex sein – besonders für Lehrkräfte. Damit Sie sicher und gut informiert entscheiden, steht Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen als persönlicher, gut erreichbarer Ansprechpartner zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihre individuelle Beratung und erhalten Sie klare Antworten auf Ihre Fragen zur Beihilfe.
Neugebauer GmbH & Co. KG
Dhünnstr. 9
51373 Leverkusen
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 12:00
13:00 bis 17:00
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13:00 bis 17:00
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