Als Lehrkraft erhalten Sie je nach Familienstand, Kinderzahl und Dienstherr 50, 60 oder 70 Prozent Beihilfe. Dieser Beihilfesatz gibt an, wie hoch der Anteil des Dienstherrn an Ihren Krankheitskosten ist – je höher der Satz, desto mehr Kosten übernimmt der Staat.
Die Beihilfe deckt jedoch nur einen Teil der Kosten ab, sodass 30, 40 oder 50 Prozent Ihrer Behandlungs- und Krankheitsaufwendungen verbleiben. Hier greift die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte der Deutschen Beamtenversicherung ein und übernimmt die restlichen Kosten.
Beamtinnen und Beamte können die Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen nur mit einer privaten Krankenversicherung kombinieren, da gesetzliche Kassen keine passenden Tarife anbieten. Wer sich dennoch gesetzlich versichert, zahlt den vollen Beitrag aus dem Bruttogehalt, und die Beihilfe bleibt meist ungenutzt.