Sinn und Zweck der Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Die Beihilfe ist ein Kostenerstattungssystem für Beamte, bei dem der Dienstherr 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Voraussetzung ist eine private Krankenversicherung, da die Beihilfe nur auf Grundlage eingereichter Rechnungen zahlt. Bei gesetzlicher Versicherung tragen Beamte die vollen Beitragskosten selbst.
Die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte deckt die Restkosten ab. Erstattet der Dienstherr z. B. 70 Prozent, übernimmt die Krankenversicherung die verbleibenden 30 Prozent. Anpassungen sind bei Änderungen des Beihilfesatzes möglich.