Generell handelt es sich auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen für Verwaltungsbeamte nur um eine angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihre Besonderheit ist die sogenannte DU-Klausel, wobei hier zwischen echter und unechter Klausel zu unterscheiden ist.
Bei einer echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn an. Er selbst führt keine weiteren Prüfungen mehr durch. Sie erhalten die Rente, sobald Sie uns das Gutachten des Amtsarztes vorlegen.
Mit der unechten DU-Klausel erkennt der Versicherer eine Berufsunfähigkeit infolge von Dienstunfähigkeit nur nach eigener Überprüfung an. Sie tragen hier also das Risiko, dass der Dienstherr eine DU feststellt und sie entlässt, der Versicherer aber nicht von einer Dienstunfähigkeit ausgeht. Die unechte DU-Klausel hat für Verwaltungsbeamte daher immense Nachteile, die es zu vermeiden gilt.