Ein Arbeiter mit Schutzhelm und Sicherheitsgurt hängt an einem Seil in der Luft. Er ist vollständig gesichert und führt Höhenarbeiten vor blauem Himmel durch.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte Leverkusen

Die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen

Wer in Deutschland einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt auch für Beamte. Diese können sich durch einen Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen hiergegen absichern.

So sind sie finanziell abgesichert, wenn ihnen bei ihrer Arbeit ein Fehler unterläuft. Sie können ihrer Tätigkeit dann beruhigt nachgehen, ohne existenzbedrohende Risiken einzugehen.

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Für Sie wichtig

Die Diensthaftpflichtversicherung greift auch im Ausland. Wie lange das der Fall ist und wo genau Schäden übernommen werden, hängt vom individuellen Versicherungsschutz ab. Die Tarife „S – Grundschutz“, „M – Gut versichert“ und „L - Premiumschutz“ decken jeweils unterschiedliche Leistungen ab. Wer als Beamter häufig im europäischen oder internationalen Ausland tätig ist, sollte einen entsprechenden Schutz dazu buchen.

Wie schützt die Diensthaftpflichtversicherung Beamte im Berufsalltag?

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen schützt Beamte auf vielfältige Weise. Sie bietet hohe Versicherungssummen, die von 5 Millionen Euro bis 60 Millionen Euro reichen. Somit sind selbst große Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert und die Beamten müssen sich keine Sorge um ihre finanzielle Existenz machen.

Einige Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung sind auf bestimmte Tarife beschränkt. Hierzu gehört zum Beispiel ein privater und dienstlicher Schlüsselverlust. Gerade Verwaltungsbeamte, die mit vielen Schlüsseln hantieren, sollten einen entsprechenden Schutz in ihren Leistungsumfang aufnehmen.

Ähnliches gilt für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen. Diese werden im Berufsalltag gelegentlich eingesetzt und müssen speziell geschützt werden.

Praxisbeispiele für den Nutzen einer Diensthaftpflichtversicherung

Eine Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen ist grundsätzlich für alle Beamten sinnvoll. Sie wird daher von Polizisten, Mitarbeitern im Jugendamt, Finanzbeamten und vielen anderen genutzt. In der Praxis erweist sich eine solche Versicherung jedoch häufig für Lehrer als besonders sinnvoll.

Im Chemieunterricht oder Physikunterricht werden Experimente durchgeführt. Werden die Versuchsanordnung und die Hilfsmittel nicht richtig eingeführt, können die Schüler damit nicht oder nur eingeschränkt umgehen. Die Folge ist dann leicht, dass bestimmte Geräte überhitzen oder anderweitig beschädigt werden. Ein solcher Sachschaden wird schnell teuer. Hier greift die Diensthaftpflichtversicherung.

Ebenso kann es im schulischen Umfeld zu einem Personenschaden kommen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Lehrer auf dem Schulhof oder bei einer Klassenfahrt ihre Aufsichtspflicht nicht angemessen nachkommen.

Verletzen sich die Schüler und müssen medizinisch behandelt werden, entstehen dann schnell hohe Kosten. Damit die Lehrer die Schadensersatzansprüche nicht mit ihrem Privatvermögen bezahlen müssen, ist eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll.

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Individuell berechnen lassen

Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt zuverlässig vor finanziellen Folgen dienstlicher Fehler. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Berechnung und sichern Sie sich optimal ab. Lassen Sie sich hierzu von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen kompetent beraten.

Schutz für den öffentlichen Dienst

Beamte sind mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen auf vielfältige Weise abgesichert. Die berechtigten Ansprüche Dritter werden von der Versicherung übernommen, ohne dass sich die Versicherten darum kümmern müssen. 

Sollten die Schadenersatzansprüche unberechtigt sein, wehrt die Versicherung sie schnell und unbürokratisch ab. Der Versicherungsschutz wird ohne zeitliche Begrenzung bereitgestellt. Dieser deckt auch eine Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der Tätigkeit als Beamter ab.

Häufig ist es für Beamte sinnvoll, ihre Diensthaftpflichtversicherung mit anderen Versicherungstypen zu kombinieren. Eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Amtshaftpflichtversicherung werden in der Praxis häufig gewählt. Ebenso sinnvoll ist es, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen und sich durch eine Privathaftpflicht zu schützen.

Entscheidend ist, den Versicherungsschutz auf den eigenen Bedarf anzupassen. Nur dann stehen Leistungen und Monatsbeiträge in einem sinnvollen Verhältnis.

Häufig gestelllte Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte

Verwaltungsbeamte tragen hohe Verantwortung – kleine Fehler können teuer werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen schützt Sie vor finanziellen Folgen und gibt Sicherheit im Arbeitsalltag. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie kompakt zusammengestellt.

Wie unterstützt die Diensthaftpflicht bei Fristversäumnissen?

Welche Bedeutung hat die Diensthaftpflicht für Entscheidungen im Verwaltungshandeln?

Wie unterstützt die Diensthaftpflicht bei unklaren Haftungsfragen?

Jetzt persönliche Beratung sichern

Verlassen Sie sich nicht auf Standardlösungen, wenn es um Ihren beruflichen Schutz geht. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen steht Ihnen als persönlicher und zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite – kompetent, erreichbar und spezialisiert auf die Absicherung von Verwaltungsbeamten. 

Vereinbaren Sie jetzt Ihre individuelle Beratung und profitieren Sie von einer Absicherung, die wirklich zu Ihrem beruflichen Alltag passt.

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