Was versteht man bei der privaten Krankenversicherung unter Rückstellungen?
Prinzipiell errechnen sich Ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung danach, wie hoch das Risiko in Ihrem ganz speziellen Fall ist, dass die gebuchten Versicherungsleistungen auch benötigt werden. Das ist einer der großen Unterschiede zur gesetzlichen Versicherung, in der jeder Versicherte pauschal einen Satz zahlen muss, mit dem dann unter dem Strich die Allgemeinversorgung sichergestellt wird. Logischerweise spielt dann aber bei der Berechnung Ihrer Beiträge auch das Alter eine Rolle. Denn je älter Sie werden, desto größer ist die Gefahr einer Erkrankung, eines Krankenhausaufenthalts oder einer der klassischen chronischen Erkrankungen, die leider oftmals mit dem Älterwerden einhergehen. Damit der Beitrag in dieser Phase Ihres Lebens nicht unverhältnismäßig stark ansteigt und damit auch die regelmäßigen Preiserhöhungen der Behandlung von Ärzten und Krankenhäusern aufgefangen werden können, werden von den Beiträgen, die Sie in jungen Jahren zahlen, Rückstellungen für Ihr Alter gemacht. So sichert Ihre private Krankenversicherung eine gewisse Beitragsstabilität ab. Damit Sie auch im Alter einen günstigen Tarif genießen können.
Sind die Leistungen der PKV frei wählbar?
Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich – die private Krankenversicherung der DBV bietet Ihnen die Möglichkeit, aus einer Reihe von Tarifen mit verschiedenen Leistungsbausteinen auszuwählen. Dabei haben Sie die Möglichkeit sich beispielsweise für Leistungen wie
- Eine Chefarztbehandlung
- Einbettzimmer im Krankenhaus
- Bessere Zuzahlung für Zahnersatz und Sehhilfen
zu entscheiden. Wenn Sie dabei vor allen Dingen erst einmal kostenorientiert denken, haben Sie die Möglichkeit die Prämien für diese Tarife durch moderate Selbstbehalte so niedrig wie möglich zu halten. So genießen Sie einen umfassenden Schutz und kommen mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen davon.
Wo werde ich zum Thema private Krankenversicherung für Lehrer umfassend beraten?
Prinzipiell steht Ihnen jeder Versicherungsvertreter und oftmals auch zahlreiche Bankmitarbeiter, deren Kreditinstitut mit einer Versicherung zusammenarbeitet, gern beratend zur Seite, wenn es um die Auswahl einer Versicherung geht. Das Problem dabei ist natürlich, dass ein solcher Vertreter Ihnen stets die Versicherungslösungen aus dem eigenen Haus schmackhaft machen möchte. Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich an einen freien Versicherungsmakler zu wenden. Diese sind zwar unabhängig, kommen aber dabei oftmals am liebsten mit der möglichst günstigsten Versicherung daher.
Wenn Sie hingegen auf Qualität, Erfahrung und Zuverlässigkeit setzen möchten, können Sie sich auch gern von unseren Experten der DBV Deutschen Beamtenversicherung Sebastian Konrad in Moers beraten lassen. Rund 140 Jahre Erfahrung in der Absicherung von Mitarbeitern und Beamten im Öffentlichen Dienst – in dieser Zeit haben wir nicht nur gelernt. Wir haben die Versicherungslandschaft in diesem Zweig nachhaltig geprägt. Gern beraten wir auch Sie zu Ihren Möglichkeiten und Chancen mit einer privaten Krankenversicherung der DBV.
Was versteht man unter der Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der Ihr Dienstherr Sie bei der Begleichung Ihrer Kosten im Krankheitsfall oder für die Gesundheitsvorsorge unterstützt. Die konkreten Beitragssätze sind gesetzlich geregelt. Da aber Beamtenrecht sowohl als Bundesrecht vorliegt, nämlich dann, wenn es Bundesbeamte betrifft, als auch als Landesrecht, nämlich dann wenn Landes- oder Kommunalbeamte betroffen sind, könne die Sätze voneinander abweichen. In der Regel gelten aber in den meisten Bundesländern und für Bundesbeamte die folgenden Beihilfesätze:
- Beamter mit maximal einem Kind – 50 % Beihilfeanspruch
- Beamter mit zwei oder mehr Kindern – 70 % Beihilfeanspruch
- Beihilfeberechtigter Ehepartner – 70 % Beihilfeanspruch
- Beihilfeberechtigte Kinder – 80 % Beihilfeanspruch
- Beamter im Ruhestand – 70 % Beihilfeanspruch
Die Beihilfe bietet Ihnen einen großen Vorteil. Mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung müssen Sie nur noch den Teil der entstehenden Kosten abdecken, der nicht durch Ihren Dienstherrn in Form der Beihilfe erstattet wird. Dadurch fallen die Versicherungsbeiträge für Sie als Beamten so gering aus.
Worauf gilt es bei der privaten Krankenversicherung für Lehrer zu achten?
Zwei Dinge spielen hierbei eine besonders große Rolle. Zum einen sollte Ihr Tarif unbedingt beihilfekonform sein – das heißt Ihre Versicherung sollte nur auf die Kosten zugeschnitten sein, die Sie nicht über die Beihilfe abdecken können. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass die Leistungen in Ihrem Tarif auch wirklich Ihren Ansprüchen und Wünschen entsprechen. Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherung ist eben neben den individuellen Prämien, das Plus an Leistungen im Vergleich zur GKV. Dazu kommt die Möglichkeit, verschiedene Leistungen in Ihren Tarif zu integrieren, die nur wahlweise dabei sind. Dabei kann es in solchen Fällen besser sein, einen umfassenderen Schutz mit einer kleinen Selbstbeteiligung zu wählen, als einen einfacheren Schutz ohne Selbstbeteiligung.
Kann ich als Lehrer die Krankenversicherung jederzeit wechseln?
Nicht unbedingt. Als Beamter haben Sie die Möglichkeit die gesetzliche Krankenkasse zu verlassen und eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen. Als angestellter Lehrer bietet sich Ihnen diese Möglichkeit nur dann, wenn Ihr Einkommen oberhalb der Jahresentgeltgrenze für die Sozialversicherungspflicht liegt. Sind Sie in der GKV versichert, haben Sie erst nach einer gewissen Mitgliedszeit die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Dann auch nur von einer GKV zu einer anderen. Sind Sie bereits Kunde einer privaten Krankenversicherung, haben Sie stets die Möglichkeit ab dem Zeitpunkt drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. So können Sie die private Krankenversicherung wechseln.
Sind Lehrer automatisch krankenversichert?
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Als tariflich beschäftigter Lehrer sind Sie auf jeden Fall über die klassischen Sozialversicherungen krankenversichert – in der Regel in der GKV. Als Beamter haben Sie erst einmal Anspruch auf die Beihilfe durch Ihren Dienstherrn. Da hierbei allerdings gehörige Kosten am Ende übrigbleiben können, ist es unerlässlich eine beihilfekonforme private Krankenversicherung zusätzlich abzuschließen. Das wird in diesem Fall aber nicht vom Dienstherrn mitgetragen.
Wie läuft das als mit den Arztrechnungen bei privatversicherten Lehrern ab?
Als tariflich Beschäftigter Lehrer sind Sie zumeist in der GKV versichert. Hier haben Sie mit Arztrechnungen gar nichts zu tun – es sei denn Sie haben eine Behandlung gewählt, die von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen wurde. Als Beamter haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe. Insofern reichen Sie Ihre Arztrechnung erst einmal bei Ihrer Beihilfestelle ein. Diese erstattet Ihnen die Beihilfefähigen Kosten bzw. den Ihnen zustehenden Anteil daran. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können die Rechnung mit dem Beihilfebescheid direkt einschicken und erhalten die Differenz ausgezahlt. Sie können allerdings auch noch warten – denn viele private Krankenversicherungen bieten für Zeiträume, in denen keine Rechnungen eingereicht wurden – abgesehen von denen für Vorsorgeuntersuchungen – einen besonderen Bonus in Form einer Beitragsrückerstattung. Wenn Sie die Versicherungsgebühr für mehrere Monate zurückerhalten kann das deutlich höher ausfallen, aus dem Betrag, den Sie für eine oder zwei kleine Rechnung von Ihrer Versicherung erhalten würden. Da passt es wunderbar, dass Sie bis zu 3 Jahre Zeit haben, um Ihre Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung einzureichen. Die Beantragung von Beihilfe ist an eine Ein-Jahres-Frist gebunden.
Was kostet die private Krankenversicherung für Lehrer?
Eine pauschale Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Denn die Kosten variieren je nach Anbieter, Tarif und persönlichen Merkmalen wie Alter, Vorerkrankungen, Krankenakte, aktuellem Gesundheitszustand etc. Unsere Experten der DBV Deutschen Beamtenversicherung Sebastian Konrad in Moers helfen Ihnen aber gern dabei, die für Sie passende Versicherungslösung zu einem bestmöglichen Preis zu finden.
Was muss ich als Lehrer im Krankheitsfall tun?
Als erstes müssen Sie sich einmal von Ihrem Arzt behandeln lassen. Dann sehen Sie zu, dass Sie so schnell wie möglich wieder gesund werden. Wenn Sie Angestellter sind, interessiert Sie das finanzielle nur am Rand. Rechnungen bekommen Sie zumeist gar nicht zu sehen. Sind Sie Beamter, dann verfahren Sie mit den Rechnungen wie oben beschrieben.