Eine Lehrerin steht mit verschränkten Armen vor einer Schulklasse und blickt selbstbewusst in die Kamera.

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Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sonja Heinl in Augsburg

Gerade in den ersten Berufsjahren sind viele Lehrer gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit noch nicht ausreichend abgesichert. Im Ernstfall kann das erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen haben. Mit einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer lässt sich dieses Risiko gezielt absichern. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sonja Heinl in Augsburg begleitet Dich dabei mit persönlicher Beratung und passenden Lösungen vor Ort.

Dienstunfähigkeit bei Lehrern und welche Folgen sie haben kann

Wenn Du als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet bist, geht es nicht um eine Berufsunfähigkeit, sondern um eine Dienstunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn der Dienstherr zu dem Ergebnis kommt, dass Du Deine dienstlichen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr vollständig erfüllen kannst.

Welche Folgen das hat, hängt davon ab, in welchem Beamtenstatus Du Dich befindest. Grundlage ist in der Regel die entsprechende Feststellung, zum Beispiel durch eine amtsärztliche Beurteilung.

  • Beamte auf Lebenszeit werden bei festgestellter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten eine Pension. Diese liegt im Regelfall bei mindestens 1.800 Euro brutto monatlich.
  • Beamte auf Widerruf oder Probe werden nur dann in den Ruhestand versetzt, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. In anderen Fällen erfolgt in der Regel die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
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Beispiel:

Angenommen, Du bist Lehrer im Beamtenverhältnis auf Probe und verfügst über ein monatliches Nettoeinkommen von 3.200 Euro. Wirst Du dienstunfähig und besteht kein Anspruch auf Versorgung, fällt dieses Einkommen im schlimmsten Fall vollständig weg.

Anders kann es bei Beamten auf Lebenszeit aussehen: Liegt die Versorgung zum Beispiel bei rund 1.800 Euro brutto im Monat, entsteht im Vergleich zum vorherigen Einkommen schnell eine spürbare finanzielle Lücke.

Gerade daran wird deutlich, welche wirtschaftlichen Folgen eine Dienstunfähigkeit haben kann. Eine passende Absicherung hilft Dir dabei, dieses Risiko frühzeitig aufzufangen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sonja Heinl in Augsburg unterstützt Dich dabei mit einer persönlichen Beratung.

Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsabsicherung

So kann die Absicherung für verbeamtete Lehrer aussehen

Streng genommen gibt es keine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung. In der Praxis handelt es sich vielmehr um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit integrierter DU-Klausel. Dabei ist wichtig, zwischen einer echten und einer unechten DU-Klausel zu unterscheiden.

  • Echte DU-Klausel: Wird Deine Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt und Du deshalb entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erkennt der Versicherer diese Entscheidung grundsätzlich an. In diesem Fall gelten die vereinbarten Leistungen als abgesichert.
  • Unechte DU-Klausel: Hier nimmt der Versicherer zusätzlich eine eigene Prüfung vor. Dadurch kann es passieren, dass der Dienstherr bereits Dienstunfähigkeit festgestellt hat, der Versicherer aber trotzdem keine Leistung erbringt.

Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Tarife mit einer echten DU-Klausel bieten hier mehr Sicherheit, weil die Entscheidung des Dienstherrn nicht noch einmal separat bewertet wird.

Eine Schülerin mit Brille sitzt vor einer Schultafel und fasst an den Rand ihrer Brille.

Was unsere DU-Absicherung für Lehrer leistet

Mit einer DU-Absicherung für Lehrer können Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit gezielt vorsorgen. Je nach Tarif profitierst Du von Leistungen, die speziell auf die Folgen einer Dienstunfähigkeit abgestimmt sind.

  • Die vereinbarte monatliche Rente wird gezahlt, wenn die Dienstunfähigkeit entsprechend festgestellt wurde.
  • Die Höhe deiner DU-Rente legst Du selbst fest. Oft wird eine Absicherung in einer Größenordnung von etwa 70 Prozent des Bruttogehalts gewählt.
  • Auf eine abstrakte Verweisung wird verzichtet. Das bedeutet, dass nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen wird, die theoretisch noch ausgeübt werden könnte.
  • Während der Auszahlung der DU-Rente kann eine Befreiung von den weiteren Beiträgen zur Absicherung vorgesehen sein.
  • Beiträge zur Absicherung können grundsätzlich steuerlich relevant sein und im Rahmen der geltenden Regelungen berücksichtigt werden.
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Häufig gestellte Fragen

Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?

Was ist eine DU-Klausel?

Kann ich den Beitrag zur DU-Versicherung für Lehrer von der Steuer absetzen?

Kontaktiere uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Sonja Heinl in Augsburg

Wenn Du Dich zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrerinnen und Lehrer informieren möchtest oder ein persönliches Angebot wünschst, sind wir gerne für Dich da. 

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sonja Heinl in Augsburg erhältst Du eine individuelle Beratung rund um die passende Absicherung. Vereinbare einfach Deinen Termin und lass Dich persönlich unterstützen.

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