Die Beihilfe
So beteiligt sich Dein Dienstherr an den Krankheitskosten
Als Polizistin oder Polizist erhältst Du keinen klassischen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Stattdessen beteiligt sich Dein Dienstherr über die Beihilfe an Deinen Krankheitskosten. Je nach persönlicher Situation werden dabei in vielen Fällen 50 bis 70 Prozent der entstandenen Aufwendungen übernommen. Grundlage dafür sind die Rechnungen, die Du bei ärztlichen Behandlungen erhältst.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist auf dieses System nicht zugeschnitten. Dort läuft die Abrechnung direkt über die Krankenkasse, sodass die Beihilfe nicht in derselben Form genutzt werden kann. Eine private Krankenversicherung für Polizisten kann dagegen so aufgebaut werden, dass sie genau den Teil der Kosten absichert, der nach der Beihilfe offen bleibt.
Ein einfaches Beispiel: Beträgt eine Rechnung 1.000 Euro und Dein Dienstherr übernimmt davon 70 Prozent, werden 700 Euro erstattet. Für die übrigen 300 Euro brauchst Du dann eine ergänzende Absicherung.
