Als Lehramtsanwärter oder Referendar erhältst Du in der Regel Beihilfe. Das bedeutet, dass Dein Dienstherr einen Teil Deiner Krankheitskosten übernimmt. Die Höhe liegt je nach persönlicher Situation meist bei 50 oder 70 Prozent. Damit die Kosten erstattet werden können, reichst Du die entsprechenden Rechnungen beim Dienstherrn ein.
Rechnungen für Behandlungen bekommst Du allerdings nur, wenn Du privat krankenversichert bist. In der gesetzlichen Krankenversicherung läuft die Abrechnung anders.
Wenn Dein Beihilfesatz zum Beispiel 70 Prozent beträgt, übernimmt der Dienstherr auch 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten. Für den restlichen Anteil brauchst Du dann eine ergänzende Absicherung über die private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter und Referendare.
Du sicherst also nicht die gesamten Krankheitskosten ab, sondern nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Genau deshalb kann die private Krankenversicherung in dieser Situation eine passende Lösung sein.