Im Polizeidienst haftet zunächst der Dienstherr gegenüber geschädigten Dritten. Doch dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen Regress bei Ihnen nehmen. Das geschieht, wenn Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Gerade in hektischen Einsatzsituationen passieren Fehler, die im Nachhinein als grob fahrlässig gewertet werden können. Ein Verkehrsunfall mit dem Dienstfahrzeug, eine fehlerhafte Fixierung oder ein Missverständnis bei einer Maßnahme können dafür ausreichen.
Die Diensthaftpflichtversicherung für die Polizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt am Main greift genau in diesen Momenten. Sie übernimmt die Prüfung der Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche konsequent ab.