Der Einstieg in den Beamtenberuf bringt Verantwortung und besondere Versorgungslücken mit sich. Eine Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt am Main schützt Sie bei früher Dienstunfähigkeit, dienstlichen Haftungsrisiken und ungedeckten Krankheitskosten. Damit Sie den passenden Schutz finden, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Welche Leistungen erhalten Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit als Berufsanfänger?
Ohne ausreichende Dienstjahre erhalten Sie bei früher Dienstunfähigkeit vom Staat nur ein geringes Ruhegehalt oder gar keines. Die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt am Main springt hier ein. Sie sichert Ihr Einkommen und verhindert, dass Sie auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind.
Was unterscheidet die Diensthaftpflicht in Ihrer Dienstanfängerpolice von einer privaten Haftpflicht?
Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden im privaten Alltag ab. Die Diensthaftpflicht als Teil der Dienstanfängerpolice schützt Sie gezielt bei Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen. Dieser Bereich ist in der privaten Haftpflicht in der Regel nicht oder nur eingeschränkt enthalten.
Wie ergänzt die Beihilfeergänzung in Ihrer Dienstanfängerpolice die staatliche Beihilfe?
Die staatliche Beihilfe übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten, aber nicht alle. Verbleibende Kosten tragen Sie selbst. Die Beihilfeergänzung als Baustein der Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt am Main schließt diese Lücke und sorgt dafür, dass Sie bei Krankheit nicht auf unerwarteten Kosten sitzen bleiben.