Ob Sie während des Referendariats als Beamter auf Widerruf geführt werden, hängt vom Bundesland ab. Diese Einordnung entscheidet, ob Ihnen Beihilfe zusteht und ob eine private Krankenversicherung für Referendare für Sie überhaupt infrage kommt.
Besteht Beihilfeanspruch, übernimmt Ihr Dienstherr einen festen Anteil der Krankheitskosten. Den restlichen Teil sichern Sie über eine Restkostenversicherung ab. Genau hier setzt die private Krankenversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt am Main an und schließt die Lücke zwischen Beihilfeleistung und tatsächlichen Kosten.
Ohne passende Absicherung tragen Sie dieses Risiko selbst. Ein längerer Krankenhausaufenthalt oder eine aufwendige Zahnbehandlung während der Ausbildungszeit kann sonst schnell zur finanziellen Belastung werden.