Der Dienstherr beteiligt sich an Ihren Kosten für Arzt, Krankenhaus und Arzneimittel. Der Beihilfesatz richtet sich nach Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Als verbeamtete Lehrkraft ohne Kinder liegt Ihr Beihilfesatz in der Regel unter dem Satz für Beamte mit Familie.
Der Restbetrag bleibt Ihre eigene Verantwortung. Hinzu kommen Leistungsbereiche, bei denen die Beihilfe für Lehrer keine oder nur eine eingeschränkte Erstattung vorsieht. Dazu zählen beispielsweise Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stein oHG in Frankfurt am Main kennt diese Strukturen aus langjähriger Beratungspraxis für Beamte.
Wir erklären Ihnen verständlich, welche Lücken in Ihrem konkreten Fall entstehen.