Funktionsweise und Zweck der DBV Dienstanfänger-Police
Als Lehrerin oder Lehrer durchläufst du während deiner Karriere im Staatsdienst mehrere Stufen. In der Regel beginnst du als Beamter auf Widerruf und wirst – etwa im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes – für deine späteren Tätigkeiten ausgebildet. Hast du die nötigen Prüfungen bestanden, übernimmt dich der Dienstherr ins Beamtenverhältnis auf Probe. Absolvierst du auch diese Probezeit, wirst du zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Die Dienstanfänger-Police schützt dich in jeder dieser Phasen passgenau und lässt sich individuell auf deinen Bedarf zuschneiden. Denn bist du, etwa wegen Krankheit oder aufgrund eines Unfalls, nicht mehr imstande, als Beamter zu arbeiten (Dienstunfähigkeit), passiert folgendes:
- Beamte auf Widerruf werden aus dem aktiven Dienst entlassen und ggf. in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert
- Auch Beamte auf Probe verbleiben nicht im Staatsdienst, sondern werden aufgrund mangelnder gesundheitlicher Eignung entlassen
- Bei Beamten auf Lebenszeit erfolgt eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand mit Anspruch auf ein Ruhegehalt (Pension)
Besonders in den ersten Jahren sind die Folgen einer Dienstunfähigkeit daher gravierend. Denn du verlierst sämtliche Versorgungsansprüche und kannst möglicherweise nicht mehr in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Ausnahmen gelten lediglich für Dienstunfälle, denn hier erfolgt auch bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf und Probe eine Versetzung in den Ruhestand. Der Dienstherr zahlt dann ein Unfallruhegehalt.
Die Dienstanfänger-Police beinhaltet eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt. Dabei bekommst du die versicherte monatliche Rente ausgezahlt. Beiträge fallen für die Zeit der Dienstunfähigkeit nicht mehr an. Gleichzeitig sorgst du mit der Dienstanfänger-Police für den Ruhestand vor, denn einen Teil deiner Beiträge investieren wir direkt in die private Altersvorsorge.