Echte und unechte DU-Klausel
Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es die „Dienstunfähigkeitsversicherung“ in dieser Form gar nicht. Es handelt sich hierbei um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel). Das ist eine speziell an den Bedarf von Beamtinnen und Beamten angepasste Zusatzvorschrift in den Versicherungsbedingungen. Unterscheiden Sie unbedingt zwischen echter und unechter DU-Klausel:
- Bei der echten DU-Klausel erkennt der Versicherer das Gutachten Ihres Dienstherrn an. Sind Sie für dienstunfähig erklärt worden, gelten Sie automatisch und ohne weitere Gesundheitsprüfung als berufsunfähig
- Bei der unechten DU-Klausel wird das Gutachten des Dienstherrn nur anerkannt, wenn auch nach der Definition im Versicherungsvertrag eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist das nicht der Fall, verweigert der Versicherer die Leistung – und das, obwohl Sie beim Staat nicht mehr aktiv beschäftigt werden können