Funktionsweise und Zweck der Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei
In vielen Bundesländern erhalten Beamtinnen und Beamte der Polizei für eine gewisse Zeit ihrer Laufbahn freie Heilfürsorge. Sie werden also kostenfrei vom polizeiärztlichen Dienst behandelt und benötigen dadurch keine Krankenversicherung. Früher oder später wird der Anspruch auf Heilfürsorge aber durch die Beihilfe ersetzt, die nur noch einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Für die verbleibenden Aufwendungen wird dann eine private Krankenversicherung (PKV) benötigt.
Anders als in der gesetzlichen Kasse, spielen Alter und Gesundheitszustand beim Eintritt in die private Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Denn der Versicherer kann Ihren Antrag auch ablehnen oder Ihnen die Police nur mit deutlich höheren Beiträgen anbieten, wenn Sie etwa Vorerkrankungen haben. Im schlechtesten Fall müssen Sie auf die für Beamte der Polizei zugeschnittene PKV verzichten und in die GKV eintreten.
Beamte der Polizei und Polizeianwärter sorgen mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Stein oHG hier passgenau vor. Bereits heute wissen Sie, dass Sie später einmal Beihilfe erhalten und eine PKV benötigen. Die Anwartschaft „konserviert“ Ihren Gesundheitszustand, sodass später nicht der tatsächliche, sondern der damals „konservierte“ Zustand der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird.
Damit ist die DBV Anwartschaftsversicherung schlicht für alle Menschen sinnvoll, die bereits jetzt wissen, dass sie später in die PKV eintreten.