Gerade Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, da sie, anders als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, im Rahmen der Amtshaftung regresspflichtig gemacht werden können.
Täglich haben Referendare, Lehramtsanwärter und Lehrer mit unterschiedlichsten Menschen zu tun – schnell kann es hier zu möglichen Schadensereignissen kommen. Beispielsweise rempeln Sie versehentlich jemanden an, der aufgrund dessen seine Brille verliert, welche im Zuge dessen auf den Boden fällt und zerbricht – ein klassischer Haftpflichtschaden.
Daneben kann es aber auch zu möglichen Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn zum Beispiel Streitfälle mit Elternteilen oder Vorgesetzten nicht mehr auf zwischenmenschlicher Ebene geklärt werden können. Gerade hier kann es Sie ein Vermögen kosten, wenn Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und sonstige mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten auf Sie zukommen.An dieser Stelle ist es wichtig, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die im Fall des Falles alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen, übernimmt.
Ferner können derartig gelagerte Streitfälle aber auch zu etwaigen Langzeitschäden führen – insbesondere im Bereich Ihrer Gesundheit. Stellen Sie sich vor, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erlegt man Ihnen ein Berufsverbot auf – langfristige psychische Probleme treten auf, weil Sie mit der Situation psychisch überfordert sind und nur noch eine entsprechende Langzeittherapie kann Ihnen bei der Traumbewältigung helfen.
Daneben ist es sinnvoll, sich einige Gedanken über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu machen. Diese sichert Sie dann ab, wenn der Amtsarzt zu dem Ergebnis kommt, dass Sie, aus welchen gesundheitlichen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf als Lehrer auszuüben.