Wissenswertes zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover
Statistiken zeigen, dass rund 25 Prozent aller Deutschen einmal in ihrem Leben berufsunfähig werden. Die Berufsunfähigkeit besteht immer dann, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf für mindestens ein halbes Jahr nicht ausüben kann. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn zunächst sechs Wochen weiter, danach erhalten Sie Leistungen der Krankenkasse. Diese Leistungen reichen jedoch nicht aus, um den finanziellen Alltag weiter zu bewältigen, denn auch wenn die Einkünfte sinken, laufen Kosten wie Miete und Strom natürlich weiter. Gut, wenn Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV vorsorgen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover zeigt Ihnen gern, wie Sie sich am besten absichern.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bei Abschluss der Police vereinbaren Sie eine monatliche Rente, die Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit von der Versicherung erhalten. Werden Sie nun berufsunfähig und können Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, übernimmt der Versicherer die Auszahlung der Rente, so lange Sie nicht arbeitsfähig sind. Idealerweise läuft die BU-Versicherung also bis zum Renteneintrittsalter, auf diese Weise sind Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn umfassend abgesichert. Über die Höhe der monatlichen Rente berät die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover Sie in einem persönlichen Gespräch.
Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail
Unterschiede zwischen der BU und der DU
Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft. Die Entscheidung, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, trifft also der Arbeitgeber. Kann der Versicherte seinen Dienst nicht mehr ausüben, bedeutet das nach Einschätzung der Versicherung nicht automatisch, dass auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Verbeamtete Lehrer und Referendare sollten daher unbedingt darauf achten, dass die Versicherung eine sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ enthält. Damit besteht Sicherheit, dass der Versicherer Leistungen übernimmt, sofern eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Vor allem für Berufseinsteiger wie Referendare ist der Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig, denn werden sie als dienstunfähig entlassen, besteht kein Anspruch auf Leistungen des Dienstherrn.
Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung die vertraglich vereinbarte Rente. Schließen Sie die BU-Versicherung zum Anfang Ihrer Karriere ab, ändern sich die Ansprüche im Laufe der Zeit und es ist sinnvoll, die Rentenhöhe von Zeit zu Zeit anzupassen. Die DBV bietet flexible Nachversicherungsgarantien. Zu bestimmten Zeitpunkten können Sie die Rentenhöhe ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Möglich ist das etwa am Ende der Ausbildung, bei einer Gehaltserhöhung oder Beförderung.
Die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Die DBV weiß als langjähriger Spezialversicherer des Öffentlichen Diensts, worauf es bei einem Berufsunfähigkeitsschutz für Lehrer und Referendare ankommt. Da für Beamte die Dienstunfähigkeitsklausel von entscheidender Bedeutung ist, bietet die DBV diesen wichtigen Schutz. Die DBV verzichtet auf die „abstrakte Verweisung“, das heißt, bei einer Dienstunfähigkeit können Sie nicht auf einen anderen unzumutbaren Beruf verwiesen werden.
Wer als Beamter auf Widerruf, Referendar oder Beamter auf Probe tätig ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen des Dienstherrn, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Die Betroffenen werden als dienstunfähig entlassen und haben Anspruch auf eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier gilt jedoch eine Wartezeit von fünf Jahren, bis überhaupt Zahlungen erbracht werden. Die Anforderungen, ob die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen übernimmt, sind hoch. Und selbst wenn Sie Leistungen erhalten, reichen diese kaum aus, um den bisherigen Standard weiterhin zu sichern.
Gesetzlich Rentenversicherte, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch mehr auf einen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Es besteht lediglich ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Zudem können die Betroffenen in andere Berufe auf dem Arbeitsmarkt verwiesen werden. Die eigene Ausbildung und der bisherige berufliche Werdegang spielen dabei keine Rolle. Ein Leistungsanspruch besteht zudem nur, wenn der Betroffene in den letzten drei Jahren ununterbrochen gearbeitet hat und insgesamt fünf Jahre lang Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat. Für Berufseinsteiger liegen die Hürden also sehr hoch. Bedenken Sie außerdem, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei maximal 36 Prozent des letzten Bruttoeinkommens liegt. Beträge, die kaum ausreichend sind, das Leben in der bisherigen Form weiterzuführen. Eine eigene Absicherung, in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist also besonders wichtig. Handelt es sich um einen Dienstunfall, haben auch Berufseinsteiger Anspruch auf Bezüge, aber auch in diesem Fall ist das Ruhegehalt kaum ausreichend.
Beamte auf Lebenszeit erhalten bei einer Entlassung durch den Dienstherrn ein Ruhegeld. Abhängig von den geleisteten Dienstjahren reichen auch diese Leistungen nicht aus, um den finanziellen Alltag zu stemmen. Auch im weiteren Karriereverlauf ist die BU-Versicherung für Lehrer also entscheidend. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover stellt Ihnen die Details der Absicherung vor und berät Sie umfassend zum Thema.
Die Rentenzahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Rente der Versicherung legen Sie bei Vertragsabschluss fest und passen die Leistungen Ihrer weiteren Karriereplanung als Referendar und Lehrer von Zeit zu Zeit an. Gemeinsam mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover ermitteln Sie, welche Rentenhöhe in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen Sie die gesetzlichen Leistungen ebenso wie die Ruhegeldleistungen Ihres Dienstherrn. Auch eigene Ersparnisse und Vorsorgen fließen in diese Betrachtung mit ein. Wichtig ist, die Rente an das Einkommen anzugleichen und so den Lebensstandard auch bei einer Berufsunfähigkeit zu sichern.
Die Profis der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover wissen genau, auf was es bei der Absicherung ankommt. Selbstverständlich wird auch Ihre familiäre Situation bei der Versicherung berücksichtigt, denn wenn Sie als Hauptverdiener Partner und Kinder versorgen müssen, ist eine maßgeschneiderte Absicherung besonders wichtig.
Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Gerade für Berufseinsteiger bietet die DBV spezielle Tarife, die mit ausgezeichneten Leistungen und einem attraktiven Beitrag überzeugen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Eintrittsalter und der gewählten Rentenhöhe sowie dem Gesundheitszustand des Versicherten. In jungen Jahren können Sie sich günstige Konditionen sichern, so dass es sich lohnt, vorausschauend bis zum Rentenalter zu planen. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover stellt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor. Vergleichen Sie einfach verschiedene Optionen und entscheiden sich dann für eine solide Absicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wichtiges bei einem Vergleich der Tarife
Idealerweise prüfen Sie, welche Leistungen Ihnen bei einer Absicherung der Berufsunfähigkeit besonders wichtig sind. Überlegen Sie, welchen monatlichen Betrag Sie zum Leben benötigen. Einige Tarifoptionen beinhalten eine Dynamik, so dass sich Ihre vereinbarte Rente in Abständen anpasst, ohne dass Sie tätig werden müssen. Ob die Dynamik für Sie in Frage kommt oder Sie lieber einen flexiblen Tarif bevorzugen, klären Sie mit den Experten der DBV.
Die DBV hält für Lehrer und Referendare maßgeschneiderte Tarife bereit, die sich genau an den Ansprüchen dieser Berufsgruppe orientieren. Nehmen Sie einfach Kontakt zu Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover auf. Die Experten berechnen Ihnen gern verschiedene Optionen und zeigen Ihnen, wie Sie sich bedarfsgerecht absichern. Sind Sie verbeamteter Lehrer oder streben die Verbeamtung an, achten Sie unbedingt darauf, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die BU-Versicherung ist idealerweise eine langfristige Absicherung. Im Leben läuft nicht alles immer wie geplant und so sollte die Absicherung möglichst so flexibel sein, dass Sie Anpassungen vornehmen können. Bei wichtigen Ereignissen haben Sie die Möglichkeit, Ihre DBV-Police anzupassen und die vereinbarte Rente, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die Anpassung ist deutlich besser als die Kündigung und der Neuabschluss eines Vertrages. Bei einem erneuten Vertragsabschluss ist nicht nur eine Gesundheitsprüfung notwendig, Sie zahlen die Beiträge dann auch auf Grundlage des aktuellen Eintrittsalters. Entscheidend ist für Lehrer und Referendare also eine maßgeschneiderte Absicherung von Anfang an. Die Bedingungen der DBV sind flexibel genug, so dass der Versicherungsschutz Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn begleitet. Bevor Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, sollten Sie also einen detaillierten Vergleich anstellen. Haben Sie sich dennoch entschieden, einen bereits bestehenden Vertrag zu kündigen, sollten Sie damit so lange warten, bis Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Sie genießen damit einen lückenlosen Versicherungsschutz und sind für alle Fälle bestens vorbereitet.
Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Als Lehrer sind Sie während Ihrer dienstlichen Tätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt, die immer auch zu einer Dienstunfähigkeit führen können. Gerade die psychische Belastung im Lehrerberuf ist nicht zu unterschätzen. Können Sie aufgrund einer Erkrankung Ihren Beruf dann nicht mehr ausüben, ist guter Rat teuer, wenn der Dienstherr Sie entlässt und Sie ohne Absicherung dastehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist die beste Möglichkeit, von Anfang an für eine perfekte und individuelle Absicherung zu sorgen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein passendes Vorsorgekonzept.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover
Im vorliegenden Text haben Sie sich über die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV informiert. Wie wichtig der Schutz sowohl für Beamte auf Lebenszeit als auch für Referendare und Beamte auf Widerruf ist, zeigen Ihnen die Angaben über die gesetzlichen Leistungen und die Leistungen des Dienstherrn, sofern es zu einer Dienstunfähigkeit kommt. Denken Sie daran: Auf die gesetzlichen Leistungen allein können Sie sich nicht verlassen, planen Sie unbedingt eine eigene Absicherung! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover unterstützt Sie bei Ihrer Vorsorgeplanung!
30159 Hannover
Hornig & Knoch oHG
Theaterstr. 1
30159 Hannover
09:00 bis 20:00
sowie nach Vereinbarung
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