Dienstunfähigkeitsversicherung | DBV Göttingen Thorsten Vollmer OHG

DBV Deutsche Beamtenversicherung Thorsten Vollmer OHG in Göttingen Dienstunfähigkeitsversicherung Göttingen

Passgenaue Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thorsten Vollmer OHG
in Göttingen

Als Lehrerin oder Lehrer sind Sie besonders in den ersten Dienstjahren kaum gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Denn der Dienstherr wird Sie hier aus dem Beamtenverhältnis entlassen, da Sie erst als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit eine entsprechende Pension erhalten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thorsten Vollmer OHG in Göttingen schließen Sie diese gravierende Absicherungslücke!

Sinn und Zweck

der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung

Um den Sinn und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV zu verstehen, ist zunächst ein gewisses Grundwissen über die Leistungen des Dienstherrn erforderlich. Denn dieser gewährt nur Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit eine Pension, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Beamte auf Widerruf und Probe, also während des Referendariats und der anschließenden Probezeit, erhalten keinerlei Leistungen.
 
Dabei liegt eine Dienstunfähigkeit bereits vor, wenn Sie aus Sicht des Dienstherrn voraussichtlich außerstande sein werden, Ihre dienstlichen Aufgaben vollumfänglich wahrzunehmen. Hintergrund müssen gesundheitliche Aspekte, also eine Erkrankung oder ein Unfall, sein.
 
Bei Dienstunfähigkeit kann ein entsprechend großes Versorgungsproblem entstehen. Denn im schlimmsten Fall gehen Ihre gesamten Dienstbezüge verloren. Als Lehrerin oder Lehrer auf Lebenszeit erhalten Sie zwar eine Pension, auch diese ist aber deutlich niedriger als das frühere Gehalt. Die immensen Einbußen gilt es daher von Anfang an mit einer maßgeschneiderten Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer auszugleichen.

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Leistungen und Vorteile unserer Dienstunfähigkeitsversicherung
für Lehrer

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer profitieren Sie im Fall der Fälle von zahlreichen Leistungen sowie vielen starken Vorteilen. Die Deutsche Beamtenversicherung überzeugt unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Die Höhe der Rente bestimmen Sie selbst und passen sie damit genau an mögliche Absicherungslücken an.
  • Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die versicherte Rente anzupassen. Dabei ist in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
  • Durch unsere echte DU-Klausel wird eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung anerkannt. Auch von uns erhalten Sie dann die entsprechenden Leistungen.
  • Wir leisten unabhängig von der im Einzelfall vorliegenden Ursache einer Dienstunfähigkeit. Maßgeblich ist nur die entsprechende Feststellung des Dienstherrn.
  • Beiträge sind in voller Höhe steuerlich absetzbar, eine Dienstunfähigkeitsrente muss aber nur teilweise versteuert werden.

Möchten Sie mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer, ihre Bedeutung und die zahlreichen Leistungen erfahren? Dann lassen Sie sich jetzt persönlich beraten! Vereinbaren Sie Ihren ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thorsten Vollmer OHG in Göttingen und überzeugen Sie sich selbst!

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Häufig gestellte Fragen

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung gerade für Lehrer wichtig?

Vor allem in den ersten Dienstjahren erhalten Sie als Lehrerin oder Lehrer keine Leistungen, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Vielmehr erfolgt dann eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Nur die DU-Versicherung kann die entstehende Lücke schließen.

Welche Leistungen zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung aus?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer zahlt im Fall der Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente (DU-Rente). Ihre Höhe können Sie im Rahmen der Nachversicherungsgarantie auch später noch anpassen.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist eine begünstigte Police im Sinne des § 10 EStG. Gezahlte Beiträge können Sie daher in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen und so Ihre Steuerlast reduzieren.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Thorsten Vollmer OHG
c/o Woerz, Kornmarkt 9
37073 Göttingen
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